Was heißt das für die Befestigungstechnik in Beton und Mauerwerk?

EuGH-Urteil C-100/13

Laut EuGH-Urteil C-100/13 vom 16.10.2014 darf die Bundesrepublik Deutschland keine zusätzlichen Anforderungen für die Verwendung von Bauprodukten mit CE-Kennzeichnung mehr stellen. Dieses Feststellungsurteil gilt für drei bestimmte Gruppen von Bauprodukten, die von harmonisierten Europäischen Normen (hEN) erfasst sind, und bezieht sich auf die inzwischen nicht mehr gültige Bauprodukten-Richtlinie (CPD [1]). Das Urteil soll jedoch auch unter der seit 01.07.2013 geltenden Bauprodukteverordnung (BauPVO, CPR [2]) und für alle Bauprodukte mit CE-Kennzeichnung umgesetzt werden.

Die BauPVO gibt zwei...

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