Ü-Ersatz in Sicht

Hohe Wellen schlug vor nunmehr dreieinhalb Jahren das Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache C-100/13. Es hat bekanntlich zur Folge, dass in Deutschland das sogenannte Ü-Zeichen nicht mehr auf harmonisierten Bauprodukten angebracht werden darf. Gleichzeitig fordert in Deutschland das Bauordnungsrecht einen Nachweis dafür, dass bei Verwendung eines Bauprodukts die vom Bauordnungsrecht an das jeweilige Bauwerk gestellten Anforderungen erfüllt werden – Anforderungen, die von den europäischen harmonisierten Bauproduktnormen nicht abgedeckt sind. Ein Dilemma für die Hersteller von Betonfertigteilen: Ohne das Ü-Zeichen können sie den geforderten Nachweis nicht erbringen.

Die Wogen haben sich mittlerweile allerdings geglättet; die anfängliche Aufregung ist der Erkenntnis gewichen, dass „wir uns in einer Übergangsphase befinden“ – so ein Branchenfachmann gegenüber der BFT-Redaktion.

Einen Vorschlag zur Auflösung des Konflikts zwischen europäischen Bauproduktnormen und deutschem Bauordnungsrecht haben kürzlich zehn Verbände und Fachvereinigungen vorgelegt. Das Konzept ermöglicht, dass alle bauordnungsrechtlichen Anforderungen an Bauprodukte privatrechtlich vereinbart werden. „Bis zur vollständigen Harmonisierung der europäischen Normen (seien so) die Einhaltung und (der) Nachweis bauordnungsrechtlicher Anforderungen an ein Bauwerk“ möglich, so die Initiatoren.

Weitere Informationen erhalten Sie direkt von den zehn Organisationen (Bayerischer Industrieverband Baustoffe, Steine und Erden; FBF Baden-Württemberg; FBF Sachsen/Thüringen; Fachvereinigung BmG; FBS; FDB; Hessenbeton; UVMB; VBF Nord; Verband Bau- und Rohstoffindustrie sowie Bundesverband Leichtbeton). Und natürlich werden wir Sie auf dem Laufenden halten.

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