Ü-Ersatz in Sicht
Hohe Wellen schlug vor nunmehr dreieinhalb Jahren das Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache C-100/13. Es hat bekanntlich zur Folge, dass in Deutschland das sogenannte Ü-Zeichen nicht mehr auf harmonisierten Bauprodukten angebracht werden darf. Gleichzeitig fordert in Deutschland das Bauordnungsrecht einen Nachweis dafür, dass bei Verwendung eines Bauprodukts die vom Bauordnungsrecht an das jeweilige Bauwerk gestellten Anforderungen erfüllt werden – Anforderungen, die von den europäischen harmonisierten Bauproduktnormen nicht abgedeckt sind. Ein Dilemma für die Hersteller von...
