Lücke nach dem Ü
Keinen Platz mehr gibt es in Deutschland für das Ü-Zeichen, auf Bauprodukten, die bereits das CE-Zeichen tragen. So will es die Europäische Union im Sinne eines freien Warenverkehrs. Betroffen sind unter anderem auch die „harmonisierten Bauprodukte“ Betonfertigteile und vorgefertigte Bauteile aus haufwerksporigem Leichtbeton.
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache C-100/13 und die darauf folgenden Änderungen der Bauregellisten A und B durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) stellen die Betonfertigteilbranche vor ein Dilemma: Denn laut der in Deutschland...
