Lücke nach dem Ü

Keinen Platz mehr gibt es in Deutschland für das Ü-Zeichen, auf Bauprodukten, die bereits das CE-Zeichen ­tragen. So will es die Europäische Union im Sinne eines freien Warenverkehrs. Betroffen sind unter anderem auch die „­harmonisierten Bauprodukte“ Betonfertigteile und vorgefertigte Bauteile aus haufwerksporigem Leichtbeton.

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache C-100/13 und die darauf folgenden Änderungen der Bauregellisten A und B durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) stellen die Betonfertigteilbranche vor ein Dilemma: Denn laut der in Deutschland...

Thematisch passende Artikel:

Ausgabe 08/2017 GBF BW/FBF BW

Mitgliederversammlungen: Ü-Zeichen und Herstellerhaftung

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs C-100/13 aus dem Jahr 2014 und seine Folgen für die Betonfertigteil- und die Betonwaren-Industrie waren ein zentraler Tagesordnungspunkt der...

mehr
Ausgabe 03/2019 VERBÄNDEBÜNDNIS HERSTELLERERKLÄRUNG

BAU 2019: Privatrechtliche Regelung als Alternative zu Ü-Zeichen vorgestellt

Um eine Abschottung nationaler Märkte in der Europäischen Union zu verhindern, werden nach und nach Normen und Richtlinien auf europäischer Ebene vereinheitlicht. Bis vor Kurzem konnten an die...

mehr
Ausgabe 09/2016 FBF/Güteschutz

Mitgliederversammlungen: Ü-Zeichen und Mängelhaftung

Zufrieden zeigten sich die Mitglieder des Fachverbands Beton- und Fertigteilwerke Baden-Württemberg (FBF) und des Güteschutz Beton- und Fertigteilwerke Baden-Württemberg mit der Arbeit ihrer...

mehr
Ausgabe 03/2012

Positive Zeichen

Die BetonTage in Ulm (07.-09. Februar) waren auch in diesem Jahr wieder ein voller Erfolg. Trotz der teilweise widrigen Wetterverhältnisse, besonders am Eröffnungstag, konnte die FBF Betondienst...

mehr
Ausgabe 03/2013

Zeichen auf Wachstum

Die weltweite Konjunktur erholt sich. Davon gehen jüngste Experten-Einschätzungen aus. Die US-Wirtschaft wuchs im dritten Quartal 2012 um 3,1 %. Optimistische Prognosen liegen bei ebenfalls rund 3 %...

mehr