Neuer Nachweis für biegeweiche Lagerung
Aufgrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 16. Oktober 2014 in der Rechtssache C-100/13 darf das DIBt seit November 2016 keine neuen bauaufsichtlichen Zulassungen für Spannbeton-Hohlplatten erteilen. Auf freiwilliger Basis können Zulassungen, deren Geltungsdauer noch nicht abgelaufen ist, als Nachweis zur Erfüllung des bauaufsichtlichen Anforderungsniveaus herangezogen werden. Die Geltungsdauer der meisten Zulassungen für Spannbeton-Hohlplatten läuft Ende 2019 aus. Für eine weiterhin sichere Anwendung dieses Produktes in Bauwerken wird seit zwei Jahren eine DAfStb-Richtlinie...
