Bedeutung des CE-Zeichens bei BFT

Leistungserklärung versus Verwendbarkeitsnachweis

Die von Baustoffherstellern nach so genannten harmonisierten Europäischen Normen hergestellten Bauprodukte werden gemäß der Bauproduktenverordnung ab dem 1. Juli 2013 mit einer Leistungserklärung versehen, die grundsätzlich durch die Anbringung des CE-Zeichens ergänzt wird. Damit bedient der Baustoffhersteller den europäischen Binnenmarkt für Bauprodukte und weist nach, dass seine Bauprodukte eine europaweit einheitlich vereinbarte Marktbefähigung unter Beweis gestellt haben. Dem steht ein Bauunternehmen gegenüber, das mit einer solitären Bauaufgabe befasst ist und am Markt für Bauprodukte...

Thematisch passende Artikel:

Ausgabe 02/2018 Update zu europäischen Regelungen für konstruktive Fertigteile

Brauchen wir das Mandat M/100?

Die Normungsaufträge der Europäischen Kommission an das Europäische Normungskomitee CEN, so genannte Mandate, enthalten grundlegende Rahmenbedingungen und werden durch detaillierte Arbeitsprogramme...

mehr
Ausgabe 02/2013 Was erwartet die Hersteller?

Auswirkungen der neuen Bauproduktenverordnung auf die CE-Kennzeichnung

Am 4. April 2011 wurde die „Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung...

mehr
Ausgabe 06/2019 BUNDESVERBAND LEICHTBETON

Einheitliche Lösung für Bauprodukte

Laut EuGH dürfen an europäisch harmonisierte Bauprodukte keine bauordnungsrechtlichen Anforderungen mehr gestellt werden. Die deutsche Leichtbetonindustrie bietet daher privatrechtliche...

mehr
Ausgabe 02/2016 Novellierung der Musterbauordnung

Nationale Anforderungen an Bauprodukte im Bauordnungsrecht

Unvollständigkeit harmonisierter Normen Viele der harmonisierten Produktnormen enthalten nicht alle Verfahren und Angaben, die erforderlich sind, um Aussagen in Bezug auf alle wesentlichen Merkmale...

mehr
Ausgabe 02/2016 Zum Stand des Umbaus des bauaufsichtlichen Konzepts

Folgen des EuGH-Urteils zur Bauregelliste B

Im Urteil vom 16. Oktober 2014 stellt der Gerichtshof fest, dass die Bundesrepublik Deutschland gegen die Verpflichtungen der Bauproduktenrichtlinie (Rechtssache C-100/13) verstoßen hat, weil sie...

mehr