Pflanzenkläranlagen

CE-Kennzeichnungspflicht und EuGH-Urteil

Damit innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ein freier Warenverkehr gewährleistet werden kann, müssen Hersteller die Konformität ihres Produktes mit den auf das Produkt anwendbaren EU-Richtlinien und Verordnungen sowie den zugeordneten EN-Normen erklären und dies mit einer CE-Kennzeichnung bestätigen.

Der Anwendungsbereich der europäischen harmonisierten Normen EN 12566-3, 12566-6 und 12566-7 enthält Kleinkläranlagen, gebaut in Behältern aus flexiblen Bahnen. Die Übergangsfrist der als erstes mit diesem Anwendungsbereich harmonisierten Norm EN 12566-6 endete im August 2014. Damit...

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