Nachrüstsätze von Kleinkläranlagen

CE-Kennzeichnung, Zulassung und freiwillige Hersteller-erklärung

Nachrüstsätze in der Klärtechnik sind ein wesentlicher Bestandteil der Branche und werden vorzugsweise in geeigneten Betonbehältern eingebaut. Somit unterliegen sie als Produkt verschiedenen, schwer zu verstehenden Regularien:

1. Den Europäischen Vorgaben für den freien Warenverkehr (CE-Kennzeichnung, Werkseigene Produktionskontrolle) und die Produktsicherheit.

2. Der nationalen Regulierung z. B. zu Betrieb, Einbau und Wartung (Abwasserverordnung, DWA, DIN 4261-1, Zulassung und weitere Dokumentation).

So ist die unter der europäischen Bauproduktenverordnung 305/2011 erschienene harmonisierte Norm...

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