Die neue DAfStb-Richtlinie „Betonbauteile mit ­nichtmetallischer Bewehrung“

Die Richtlinie „Betonbauteile mit nichtmetallischer Bewehrung“ des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton (DAfStb) wird voraussichtlich in 2023 im Weißdruck veröffentlicht. Die Einspruchsfrist zum Gelbdruck-Entwurf (November 2022) endete am 31.03.2023, die eingegangenen Einsprüche wurden durch den Unterausschuss Nichtmetallische Bewehrung behandelt bzw. berücksichtigt. In den fünf Teilen der Richtlinie werden die Bemessung, die Bewehrung, Prüfverfahren und Regeln zur Ausführung sowie Nachweise zur Verwendbarkeit der Bewehrungen behandelt. Die dort dokumentierten Regeln sind das Ergebnis von Forschungsarbeiten und Praxiserfahrungen und bilden den Stand des Wissens in Deutschland in diesem Bereich sehr gut ab. Umfangreiche Erläuterungen und Hintergründe zur Richtlinie sollen im DAfStb-Heft 660 veröffentlicht werden. Mit diesem Regelwerk wird das Bauen mit nichtmetallischen Bewehrungen in Stab- oder Gitterform in Deutschland erheblich erleichtert und der Anschluss an international bereits seit Jahren vorhandene Normen (z. B. in den USA, Kanada, Japan, Italien) gesucht.

Wenn im Sinne der Richtlinie zugelassene Bewehrungen vorliegen und die Richtlinie bauaufsichtlich eingeführt ist, kann im Hochbau auf Zustimmungen im Einzelfall und vorhabenbezogene Bauartgenehmigungen für viele Anwendungen verzichtet werden. Viele Regelungen und Prüfverfahren sind aber außerhalb des aktuellen Anwendungsbereiches
z. B. für den Brückenbau übertragbar, der noch nicht durch die Richtlinie in der aktuellen Fassung abgedeckt wird.  Mit Fertigstellung
der Richtlinie endet die Arbeit des Unterausschusses Nichtmetallische Bewehrung nicht: Es wurden bereits die Arbeiten an der zweiten Fassung
der Richtlinie begonnen, mit der weitergehende Erkenntnisse, z. B. zur Ermüdung oder zur Vorspannung, erfasst werden und eine Anpassung auf den neuen Eurocode 2 vorbereitet wird.

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