Quo vadis?
Im Oktober 2014 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) festgestellt, „dass die Bundesrepublik Deutschland gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 89/106/EWG verstoßen hat, weil sie mit der Aufstellung von Bauregellisten zusätzliche Anforderungen für den Marktzugang und die Verwendung von Bauprodukten geschaffen hat.“ Als Reaktion darauf wurde die Bauregelliste Teil B in weiten Teilen zurückgezogen. Damit entfiel die rechtliche Grundlage für die bauaufsichtlichen Zulassungen des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) für bereits durch europäisch harmonisierte Normen geregelte Produkte.
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