Nicht geregelte Anwendungen außerhalb der Zulassung
Die Anwendungsbedingungen von Befestigungen sind im Allgemeinen in Zulassungen – Europäischen Technischen Bewertungen (ETA) – geregelt. Sie beinhalten neben der Beschreibung des Bauprodukts auch die charakteristischen Kennwerte, die die Grundlage für die Bemessung der Befestigungen nach zum Beispiel [1] sind. In der Baupraxis steht der Ingenieur immer wieder vor der Schwierigkeit, dass die ETAs nicht die „vor Ort anzutreffenden Anwendungsbedingungen“ abdecken.
Eine solche Aufgabenstellung gilt für Befestigungen in Leichtbeton. Leichtbeton ist ein Beton mit gegenüber Normalbeton teilweise...
