BAU 2019: Privatrechtliche Regelung als Alternative zu
Ü-Zeichen vorgestellt
Um eine Abschottung nationaler Märkte in der Europäischen Union zu verhindern, werden nach und nach Normen und Richtlinien auf europäischer Ebene vereinheitlicht. Bis vor Kurzem konnten an die harmonisierten Produkte noch zusätzliche nationale Anforderungen gestellt werden. Ein Urteil des EuGH (C-100/13) vom 16. Oktober 2014 hob diese Praxis auf. Die darauf notwendige Änderung der 16 Landesbauordnungen aufbauend auf der Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB – Ausgabe August 2017) legt nun fest, dass von nationaler Seite nur noch bauordnungsrechtliche Anforderungen an...
