Geregelter Brandschutz in der Zulassung
Bei Hochhäusern mit einer Höhe von mehr als 60 m werden gemäß Musterhochhausrichtlinie nichtbrennbare Produkte in der Fassade gefordert. Maßgebend für die Brennbarkeit eines Bauprodukts ist die Brandlast, die als Energie freigesetzt wird. Das tragende Wärmedämmelement Schöck Isokorb darf bei nichtbrennbaren Fassaden eingesetzt werden. Dies ist gutachterlich seitens der MFPA Leipzig aufgrund der hohen Feuerwiderstandsdauer mit REI120 und der „Einkapselung“ durch Brandschutzplatten nachgewiesen.
Ein Brandlastvergleich, bei dem die Brandlast mit anderen Bauprodukten verglichen wurde, hat...
