Flüssigböden

Aktuelle Weiterentwicklungen in FGSV-Regelwerken

Im Bereich des Verkehrswege- und Straßenbaus sind für Erdarbeiten die ZTV E-StB 09 [1] und für Aufgrabungen in Verkehrsflächen die ZTV A-StB 12 [2] zu beachten. In den genannten Ausgaben der beiden Vorschriften wird auf die Anwendung von „zeitweise fließfähigen, selbstverdichtenden Verfüllbaustoffen (ZfsV)“ (Flüssigboden) hingewiesen. Diese Regelwerke lassen zwar die Anwendung von Flüssigboden zu, beschreiben jedoch die Anforderungen nur unzureichend beziehungsweise zu ungenau. Diese Lücke wurde in 2012 durch die FGSV Hinweise ZfsV [3] geschlossen.

Im Rahmen der Überarbeitung der ZTV E-StB 17 findet ZfsV umfangreich Berücksichtigung. Über Neuerungen in der aktuellen Ausgabe der ZTV E-StB 17 in Bezug auf die Anwendung der ZfsV wird informiert.

Zurzeit werden die FGSV-Hinweise ZfsV [3] überarbeitet beziehungsweise in ein FGSV-Merkblatt überführt. In diesem Zusammenhang wird ein von Prof. Quarg-Vonscheid entwickeltes Prüfverfahren zur Prüfung der Fließgrenze von Flüssigboden (Visko-Waage) Einzug in das Regelwerk finden. Die Ergebnisse dieser Messung dienen zur Beurteilung der Sedimentationsstabilität, zur Feststellung des frühesten (Stabilität der Grabenwand) und des spätesten Zeitpunktes (Stagnation) für das Ziehen des Verbaus und zur Bemessung des Auftriebs. Das Prüfverfahren wird vorgestellt und Erläuterungen hierzu gegeben. Weiter wird ein Ausblick auf die Weiterentwicklungen des ZfsV-Merkblatts der FGSV aufgezeigt.

Auch in anderen für die Anwendung von ZfsV wesentlichen Regelwerken außerhalb der FGSV hat dieser Verfüllbaustoff Einzug gehalten. Hierüber wird zusätzlich informiert.

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