Aktuelle Weiterentwicklungen in FGSV-Regelwerken
Im Bereich des Verkehrswege- und Straßenbaus sind für Erdarbeiten die ZTV E-StB 09 [1] und für Aufgrabungen in Verkehrsflächen die ZTV A-StB 12 [2] zu beachten. In den genannten Ausgaben der beiden Vorschriften wird auf die Anwendung von „zeitweise fließfähigen, selbstverdichtenden Verfüllbaustoffen (ZfsV)“ (Flüssigboden) hingewiesen. Diese Regelwerke lassen zwar die Anwendung von Flüssigboden zu, beschreiben jedoch die Anforderungen nur unzureichend beziehungsweise zu ungenau. Diese Lücke wurde in 2012 durch die FGSV Hinweise ZfsV [3] geschlossen.
Im Rahmen der Überarbeitung der ZTV E-StB 17...
