Neue Möglichkeiten für den Einsatz von rezyklierten Gesteinskörnungen im Betonbau

Mit Veröffentlichung von DIN 1045-2:2023-08 wurden die betontechnologischen Regelungen zur Verwendung von rezyklierten Gesteins-körnungen im Vergleich zur DAfStb-Richtlinie „Beton nach DIN EN 206-1 und DIN 1045-2 mit rezyklierten Gesteinskörnungen nach DIN EN 12620“ (Ausgabe September 2010) deutlich erweitert und bieten damit neue Möglichkeiten für den Einsatz von rezyklierten Gesteinskörnungen im Betonbau. Mit den erweiterten Regelungen, die nun auch den Einsatz feiner rezyklierter Gesteinskörnung umfasst, wurde u. a. auch dem Aspekt der Ressourcenschonung von natürlicher Gesteinskörnung Rechnung getragen.

Betone mit rezyklierten Gesteinskörnungen nach DIN EN 12620 wurden in das neue Konzept der Betonbauqualitätsklassen (BBQ) nach DIN 1045-1000:2023-08 überführt.

Wie bisher auch, finden sich die übergeordneten betontechnologischen Regelungen in DIN 1045-2, Abschnitt 5.2.3.4 „Rezyklierte Gesteins-körnungen“ und alle weiteren im normativen Anhang E, Abschnitt E.3 „Regelungen für die Verwendung von rezyklierten Gesteinskörnungen“.

Beton mit rezyklierter Gesteinskörnung wird in Zukunft in die Betonklassen BK-N (normale Anforderungen), BK-E (erhöhte Anforderungen) und BK-S (speziell festzulegende Anforderungen) wie folgt zugeordnet:

Betonklasse BK-N: Beton mit rezyklierten Gesteinskörnungen ≤ 25 % Volumenanteil Austausch der groben Gesteinskörnung (bezogen auf die gesamte Gesteinskörnung) und Einhaltung der allgemeinen Anforderungen an rezyklierte Gesteinskörnungen nach E.3.1;

Betonklasse BK-E: Beton mit rezyklierten Gesteinskörnungen > 25 % Volumenanteil Austausch der groben Gesteinskörnung (bezogen auf die gesamte Gesteinskörnung) oder Feuchtigkeitsklasse WA und Einhaltung der allgemeinen Anforderungen an rezyklierte Gesteinskörnungen nach E.3.1 und der besonderen Anforderungen nach E.3.2;

Betonklasse BK-S: Beton mit rezyklierten Gesteinskörnungen abweichend von BK-N und BK-E.

Die Verwendung von rezyklierten Gesteinskörnungen für Spannbeton und Leichtbeton ist auch weiterhin nicht zulässig. Ferner mussten die Expositionsklassen XA2, XA3 und XM ausgeschlossen werden, da für die Verwendung in diesen Expositionsklassen bislang keine Untersuchungsergebnisse vorliegen.

Neben der begrifflichen Anpassung an DIN EN 12620 hinsichtlich der „feinen“ und „groben“ Gesteinskörnungen und einigen Änderungen bezüglich der Regelanforderungen für rezyklierte Gesteinskörnungen (Tabelle E.3) wurden nun auch Regelungen für die Feuchtigkeitsklasse WA in der Betonklasse BK-E (Tabelle E.5) konkretisiert.

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