Praxisbeispiele ausgeführter WU-Konstruktionen

Kritische Anmerkungen zu verschiedenen Bauweisen

Die Umsetzung der Entwurfsgrundsätze a) und c) der neuen WU-Richtlinie [1] erfordert ein Umdenken in der Tragwerksplanung von einer reinen Bemessungsaufgabe hin zum Konstruieren unter Berücksichtigung behinderter Verformungen. Durch konstruktive, betontechnische und ausführungstechnische Maßnahmen hat der Planer Vorgaben zu machen, die Zwang bedingte Risse vermeiden oder in der Anzahl deutlich reduzieren. Zwangarm konstruieren heißt, Spannungen infolge behinderter Verformungen zu vermeiden oder reduzieren, sodass die Zwangsschnittgrößen die zum jeweiligen Zeitpunkt vorliegende Zugfestigkeit des Betons zu keinem Zeitpunkt übersteigen. Dabei sind Maßnahmen für den Früh- und Spätzwang zu differenzieren.

In [2] sind ausgeführte Beispiele und die umgesetzten konstruktiven, betontechnischen und ausführungstechnischen Maßnahmen zu den Entwurfsgrundsätzen a) und c) dargestellt.

Das Reduzieren behinderter Verformungen gelingt entweder durch Vermeiden von Festpunkten und Einspannungen durch konstruktive Maßnahmen, oder durch Reduzierung von indirekten verformungserzeugenden Einwirkungen durch betontechnische und ausführungstechnische Maßnahmen.

In der Praxis haben sich insbesondere Bodenplatten ohne Versprünge und Temperaturgassen als konstruktive Maßnahmen bewährt, weil damit die an Arbeitsfugen üblichen rissauslösenden Querdehnungsbehinderungen vermieden werden. Als ausführungstechnische Maßnahme hat sich das Abdecken der Bauteile mit wärmehaltenden Dämmmatten im Winter und im Sommer bewährt, da der dadurch erreichte verzögerte Temperaturabfluss der Hydratationswärme den Temperaturgradienten gering hält und der Beton in den ersten Tagen nennenswerte Festigkeitsgewinne erfährt.

Für hochwertig genutzte WU-Wannen oder Bodenplatten von Tiefgaragen werden von verschiedenen Planern (Architekten und Tragwerksplaner) oder Sachverständigen WU-Wannen mit einem zusätzlichen Frischbetonverbundsystem empfohlen. Frischbetonverbundsteme FBVS sind einlagige Foliensysteme, die über eine aufkaschierte adhäsive und/oder mechanische Verbindungsschicht einen dauerhaften und vollflächigen Verbund zum Beton eingehen sollen [3]. Für die derzeit am Markt erhältlichen System liegen zwar abP’s vor; der Einsatz in der Praxis zeigt jedoch, dass der vollflächige Verbund nicht ausreichend zielsicher erreicht wird, da insbesondere die in der Praxis vorliegenden Randbedingungen dies nicht erwarten lassen und kein gleichwertiger Aufwand wie bei normativ geregelten Abdichtungssystemen betrieben wird. Wie in [4] bestätigt, stellen die FBVS noch nicht allgemein anerkannte Regeln der Technik dar. Sie sind weder in der neuen nationalen Abdichtungsnorm DIN 18533 noch in der neuen WU-Richtlinie [1] erwähnt. Es liegt eine erhebliche Schadensquote vor, da bei ausgeführten Projekten trotz FBVS zusätzliche Injektionsarbeiten von wasserführenden Rissen und anderen Schwachstellen erforderlich wurden oder das FBVS nachträglich durch Freilegen ertüchtigt werden musste. Von „Experten“ werden Tiefgaragenbodenplatten als WU-Wannen beispielsweise wie folgt empfohlen:

Frischbetonverbundsystem

WU-Bodenplatte Entwurfsgrundsatz b), Rissbreite wcal 0,1-0,15, bemessen für Früh- und Spätzwang

Ausführungsvariante C1 nach DBV-Merkblatt „Parkhäuser und Tiefgaragen“ (unterlaufsichere Schweißbahn und Gussasphalt) [5]

 

Dazu folgende Hinweise:

Der Konstruktionsaufbau entspricht nicht den anerkannten Regeln der Technik. Entwurfsgrundsatz b) in Verbindung mit Frischbetonverbundsystem macht keinen Sinn, da bei Entwurfsgrundsatz b) eine Selbstheilung der Risse geplant wird. Dazu ist jedoch ein Durchfließen der Trennrisse mit Wasser vorausgesetzt, was durch das Frischbetonverbundsystem zumindest planmäßig ausgeschlossen wird. Wird davon ausgegangen, dass das FBVS nicht vollständig abdichtet und deshalb das dennoch durchfließende Wasser zur Selbstheilung der Risse führen soll, wird dies jedoch durch die Schweißbahn ausgeschlossen, da damit das zur Selbstheilung erforderliche CO2 aus der Luft konsequent durch die Schweißbahn abgesperrt wird. Sammelt sich durch Trennrisse fließendes Wasser unter der Schweißbahn, ist davon auszugehen, dass diese sich vom Beton löst und dann hinterläufig wird, da eine Vermeidung der Hinterläufigkeit nur für drucklos einwirkendes chloridhaltiges Wasser aus der Nutzung gegeben ist. Der Bauschaden ist somit geplant und vorprogrammiert. Unabhängig davon ist eine derartige Konstruktion extrem unwirtschaftlich, bei keinerlei Zugewinn zusätzlicher Sicherheit.

Die Zugänglichkeit der Oberfläche der WU-Bodenplatte sollte oberstes Konstruktionsziel sein, damit ein späteres sicheres Verschließen von eventuell entstehenden wasserführenden Rissen auf einfache Weise möglich wird.

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