Kritische Anmerkungen zu verschiedenen Bauweisen
Die Umsetzung der Entwurfsgrundsätze a) und c) der neuen WU-Richtlinie [1] erfordert ein Umdenken in der Tragwerksplanung von einer reinen Bemessungsaufgabe hin zum Konstruieren unter Berücksichtigung behinderter Verformungen. Durch konstruktive, betontechnische und ausführungstechnische Maßnahmen hat der Planer Vorgaben zu machen, die Zwang bedingte Risse vermeiden oder in der Anzahl deutlich reduzieren. Zwangarm konstruieren heißt, Spannungen infolge behinderter Verformungen zu vermeiden oder reduzieren, sodass die Zwangsschnittgrößen die zum jeweiligen Zeitpunkt vorliegende Zugfestigkeit...
