Die EU und das Ü

Es ist schon einige Monate her, da reichte die Europäische Union Klage ein gegen die Bundesrepublik Deutschland. Ihr Vorwurf: Deutschland verstoße gegen die Bauproduktenverordnung (BauPVO), stelle an Bauprodukte zusätzliche Anforderungen für den wirksamen Zugang zum deutschen Markt und behindere den freien Warenverkehr in der EU. Stein des Anstoßes: Die Bauregellisten und das Ü-Zeichen, mit denen Deutschland bisher „nachregelte“, wenn nach deutscher Einschätzung essentielle Qualitätsanforderungen an Bauprodukte in Europäischen Normen nicht vorhanden waren. Am 16. Oktober gab der Europäische...

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