VERBÄNDEBÜNDNIS HERSTELLERERKLÄRUNG

BAU 2019: Privatrechtliche Regelung als Alternative zu Ü-Zeichen vorgestellt

Um eine Abschottung nationaler Märkte in der Europäischen Union zu verhindern, werden nach und nach Normen und Richtlinien auf europäischer Ebene vereinheitlicht. Bis vor Kurzem konnten an die harmonisierten Produkte noch zusätzliche nationale Anforderungen gestellt werden. Ein Urteil des EuGH (C-100/13) vom 16. Oktober 2014 hob diese Praxis auf. Die darauf notwendige Änderung der 16 Landesbauordnungen aufbauend auf der Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB – Ausgabe August 2017) legt nun fest, dass von nationaler Seite nur noch bauordnungsrechtliche Anforderungen an das Bauwerk, nicht aber an das CE-gekennzeichnete Bauprodukt gestellt werden dürfen. So soll die einheitliche Bewertung von Bauprodukten europaweit gewährleistet werden. Gütezeichen, wie das hierzulande gebräuchliche Ü-Zeichen, dürfen in diesem Zusammenhang nicht mehr verwendet werden.

Dabei ist das Ineinandergreifen von Produkt-, Bemessungs- und Anwendungsnormen nach wie vor sicherzustellen. Nicht nur Architekten und Fachplaner, sondern die gesamte Baubranche in Deutschland, standen damit vor der Frage nach einem alternativen Nachweis der Produkteigenschaften zur Erfüllung der Bauwerksanforderungen.

 

Anforderungsdokumente

Die Lösung dieses Darstellungsthemas wurde nun von Vertreter des Verbändebündnisses „Herstellererklärung“ auf der Messe BAU präsentiert. Gemeinsam entwickelten sie sogenannte, privatrechtliche Anforderungsdokumente. Diese legen die Leistungsmerkmale der jeweiligen Bauprodukte fest. Zur Erfüllung der Bauwerksanforderungen werden diese mit Bezugnahme zu den Herstellererklärungen gegenüber dem Kunden rechtswirksam. Die Baustoffhersteller geben somit Planern, Bauherren und Verarbeitern – also sämtlichen Bauakteuren – die gleiche Rechtsicherheit wie vor dem EuGH-Urteil, bezüglich der qualitätsgesicherten Eigenschaften von CE -gekennzeichneten Bauprodukten.

Das System basiert auf Abschnitt D3 der MVV TB. Neben dem Bundesverband Leichtbeton, Lebensraum Ziegel und der Verbändekooperation Deutsche Betonbauteile zeichnen noch weitere Vereinigungen sowie die Bundesingenieur- und Bundesarchitektenkammer für das neue System verantwortlich.

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