Brandschutz mit Leichtbeton

Mit dem Einsatz von Leichtbeton wurde ein Baustoff in die Bauwelt eingebracht, der nicht nur durch hohe Druckfestigkeiten und sehr flexible Einsatzmöglichkeiten hervorsticht, sondern auch im Brandverhalten ohne zusätzliche Prüfungen als „nichtbrennbar“ klassifiziert werden kann. Diese Eigenschaft ermöglicht den Einsatz von Leichtbeton in allen Gebäudeklassen, unter anderem in dem Einsatz in der Bauart als Brandwand zur Unterteilung von Brandabschnitten.

Für die Bemessung im Brandfall der meist tragenden Bauteile muss allerdings darauf geachtet werden, wie der Leichtbeton eingesetzt wird. So können Elementbauteile aus einem Guss mit enthaltener Bewehrung gemäß Eurocode EC 2 ausgelegt und bemessen werden, wohingegen die Mauersteine unter den Eurocode EC 6 fallen und, sofern es sich nicht um genormte Steine handelt, für Deutschland eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) bzw. allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) benötigen.

Die Feuerwiderstandsdauer tragender Bauteile, wie Wände und Pfeiler, kann nach den europäischen Normen DIN EN 1365-1 und DIN EN 1365-4 oder auch national nach DIN 4102-2 ermittelt werden.

Durch die Beflammung nach der Einheitstemperaturzeitkurve während einer Brandprüfung erwärmt sich der Probekörper stetig. Sobald der Probekörper eine Temperatur von ungefähr 100 °C erreicht, beginnt chemisch gebundenes Wasser zu verdampfen. Einerseits wirkt der Wasserdampf kühlend und es bildet sich ein Temperaturplateau, bis das Wasser verdampft ist. Andererseits wird durch die Verdampfung Raum im Probekörper benötigt. Ist dieser Raum nicht vorhanden, baut sich im Bauteil Druck auf. Dieser Druck kann durch Abplatzungen am Probekörper ausgeglichen werden. Allerdings führen Abplatzungen zu einer Schwächung des Querschnitts und daraus resultierend häufig zu einer Überschreitung der Tragfähigkeitskriterien.

Diese Sprengwirkung durch den Wasserdampfdruck ist bei haufwerksporigem Leichtbeton nicht vorhanden, da durch die Luftkanäle in der Matrix der Druck entweichen kann. Diese Eigenschaft ist ein erheblicher Vorteil für das Verhalten im Brandfall und macht haufwerksporigen Leichtbeton zu einem Baustoff, der im Vergleich zu anderen tragenden Bauteilen den baulichen Brandschutz ohne zusätzliche konstruktive Maßnahmen gewährleistet.

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