Kühler Kopf hilft
Verunsicherung bei den Betroffenen – das ist das Ergebnis, wenn ein vertrautes System durch ein neues abgelöst wird. Nicht anders verhält es sich mit der Ablösung der Bauproduktenrichtlinie (BPR) durch die Bauproduktverordnung (BauPVO) in der Europäischen Union. Die BauPVO formuliert die Anforderungen an Produkte zum Teil neu. Außerdem definiert sie den Prozess der Marktzulassung zum Teil neu – die zuständigen notifizierten Stellen müssen sich erneut akkreditieren, um Bescheinigungen für die Marktzulassung ausstellen zu dürfen.
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