Bewertung von Lunkerstellen in der Oberfläche von Betonplatten bzw. -pflastersteinen

Im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten wurde der sachverständige Autor beauftragt, u. a. Fragen zur Mangelhaftigkeit und Ursache von Lunkerstellen sowie von Rostverfärbungen bei Betonplatten- bzw. -pflastersteinoberflächen zu beantworten.

1 Ausgangs-Fragestellungen

1.1 Fragestellung Fall 1 (Betonplatten)

Der Kläger hatte ca. 133 m2 Betonplatten zum Preis von netto 20,50 Euro über den Baufachhandel bestellt. Bereits kurze Zeit nach der Verlegung der Betonplatten durch einen GaLa-Bauer reklamierte der Kläger das Auftreten von Lunkern und Löchern sowie von Rostflecken in der Oberfläche der Betonplatten.

Im Rahmen des Rechtsstreits wurde der Sachverständige beauftragt, u. a. Fragen zur Mangelhaftigkeit und Ursache der Lunkerstellen sowie der Rostverfärbungen zu beantworten. Darüber hinaus reklamierte der Bauherr, dass ein “matschiger” Steinabrieb beim Befahren des Plattenbelags auftrat.

 

1.2 Fragestellung Fall 2 (Betonpflastersteine)

Der Bauherr hatte Betonpflastersteine zur Herstellung einer Pflasterdecke erworben und die Pflastersteine durch eine GaLa-Bauer verlegen lassen. Nach der Verlegung reklamierte der Kläger das Auftreten von Löchern in der Oberfläche der Pflastersteine. Im Rahmen der Auftragsbearbeitung wurde der Sachverständige beauftragt, die nachfolgenden Fragen zu beantworten:

Zerbröseln die Oberflächen der Betonpflastersteine?

Worauf sind diese Schäden ursächlich zurückzuführen?

 

2 Objektbeschreibungen

2.1 Objektbeschreibung Fall 1 (Betonplatten)

Bei dem zu beurteilenden Plattenbelag handelte es sich um eine teilweise befahrene Flächenbefestigung vor einem privaten Wohnhaus. Im Rahmen der Inaugenscheinnahme des Plattenbelags traten weder die Lunker noch die Rostflecken optisch deutlich in Erscheinung.

Erst bei suchender Betrachtung sowie im Streiflicht war eine Vielzahl von kleinen bis mittelgroßen Lunkern/Löchern in den Plattenoberflächen erkennbar.

Im Zentrum einiger Lunker wurden Reste von witterungsunbeständigen Bestandteilen vorgefunden.

Ein “matschiger” Steinabrieb war im Rahmen des Ortstermins nicht feststellbar.

Bei der detaillierten Begutachtung des Pflasterbelags zeigte sich weiterhin, dass in der Plattenoberfläche zum Teil bräunliche Verfärbungen erkennbar waren.

Auf Basis des optischen Erscheinungsbildes war es nahezu auszuschließen, dass diese Verfärbungen ursächlich auf mobilisierbare Eisenanteile aus dem Vorsatz- oder Kernbeton der Platten zurück zu führen und damit materialbedingt waren.

 

2.1.1 Untersuchungen vor Ort und Entnahme von Proben

Zur Beantwortung der Antragsfragen wurde der Plattenbelag an zwei Stellen geöffnet. In diesen Bereichen wurde der Aufbau und die Entwässerungsfähigkeit der Bettung begutachtet sowie Proben zur Durchführung von Laboruntersuchungen entnommen. Im Bereich dieser Flächenöffnungen wurde der nachfolgende Aufbau vorgefunden:

Als Fugenmaterial kam ein Brechsand 0/1 mm zur Anwendung. Die Fugen waren nahezu vollständig gefüllt;

Unterhalb der Betonplatten wurde ein Bettungssplitt 2/5 mm in einer Einbaustärke von ca. 3,5 cm vorgefunden. Somit ist festzustellen, dass Fugen- und Bettungsmaterialien nicht filterstabil zueinander waren. Trotzdem war eine Einwanderung des Fugenmaterials in die Bettung nicht zu erkennen.

Im Rahmen eines vereinfachten Entwässerungstestes zeigte sich, dass die Unter-Bettung eine ausgezeichnete Entwässerungsfähigkeit aufwies.

 

2.2 Objektbeschreibung Fall 2 (Betonpflastersteine)

Es erfolgte kein Ortstermin durch den Sachverständigen. Vielmehr wurden 16 Pflastersteine durch einen sachverständigen Auftraggeber zur Durchführung von Labor-untersuchungen und zur Erstellung einer baustoffkundlichen Bewertung eingereicht.

 

3 Ergebnisse von Laboruntersuchungen

3.1 Laboruntersuchung der Betonpflastersteine

Bild 5 zeigt die eingereichten Pflastersteine. Bei der detaillierten Probenansprache zeigte sich, dass einige Pflastersteine ausgefranste Steinkanten und andere Löcher in der Steinoberfläche aufwiesen.

 

3.1.1 Bewertung der Normkonformität

Zur Bewertung der Mangelhaftigkeit der Betonpflastersteine zum Untersuchungszeitpunkt wurden diese auf deren Spaltzugfestigkeit und längenbezogene Bruchlast nach DIN EN 1338 untersucht. Hierbei wurde eine mittlere Spaltzugfestigkeit von 4,8 N/mm2 und ein kleinster Einzelwert unter 3,6 N/mm2 ermittelt.

Bei der Bewertung der ermittelten Spaltzugfestigkeiten ist zu berücksichtigen, dass sich die Grenzwerte der einschlägigen Technischen Regelwerke ausschließlich auf die Bewertung von neuen und noch nicht genutzten Betonpflastersteinen beziehen. Weiterhin ist festzustellen, dass auch keine weitergehenden Verfahren bekannt sind, nach denen die Eigenschaften bereits verbauter und genutzter Betonpflastersteine zu bewerten sind.

Die Bewertung der Materialeigenschaften von Bauwerksproben ist sowohl bei Betonpflastersteinen als auch bei anderen Produkten wie Natursteinen und Asphaltflächen von deren vorangegangenen Beanspruchung im Objekt abhängig.

So ist bei Bauwerksproben zu berücksichtigen, dass die Produkte im Objekt i. d. R. schon einer Vielzahl von Frost-Tau-Wechseln sowie mechanischen Beanspruchungen ausgesetzt waren, die auch bei normenkonformen Produkten zu einer Reduzierung der Materialqualität führen können. Aus diesem Grunde können bei der Untersuchung von Bauwerksproben in Abhängigkeit von der Einbringung und Nutzung auch negative Materialeigenschaften (Frost- und Frost-Tausalzwiderstand, Abrieb, Spaltzugfestigkeit aber auch Ausblühneigung) vorgefunden werden, obwohl die Produkte zum Lieferzeitpunkt normenkonform waren.

Da die Beurteilung der Normkonformität von Bauwerksproben, die bereits einer Nutzung ausgesetzt waren, zum Lieferzeitpunkt nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich ist, erfolgte die groborientierende Beurteilung der Qualität der Betonpflastersteine nach der Tabelle B.1 der DIN EN 1338. Hiernach waren zur Ermittlung der Spaltzugfestigkeit im Fall II (fremdüberwachtes Werk) vier Pflastersteine zu prüfen. Jeder dieser vier Pflastersteine musste die Anforderungen an die charakteristische Spaltzugfestigkeit T (≥ 3,6 N/mm²) erfüllen. Im Falle einer Unterschreitung der Spaltzugfestigkeit bei nur einem dieser vier Pflastersteine hätte die Probenanzahl auf 16 erhöht werden müssen und wären die nachfolgenden Anforderungen dann einzuhalten:

Die Spaltzugfestigkeit von maximal einem Pflasterstein darf geringer als 3,6 N/mm² sein.

Alle Spaltzugfestigkeiten müssen über 2,9 N/mm² liegen.

15 der 16 im Rahmen der Laboruntersuchungen geprüften Betonpflastersteine wiesen Spaltzugfestigkeiten von mehr als 3,6 N/mm² auf und alle ermittelten Spaltzugfestigkeiten lagen über 2,9 N/mm². Somit erfüllten die untersuchten Pflastersteine sinngemäß (bei den Pflastersteinen handelte es sich um Bauwerksproben und nicht um neue und unverbaute Pflastersteine) die Anforderungen der DIN EN 1338. Auf Basis der Untersuchungsergebnisse war davon auszugehen, dass die Pflastersteine die Anforderungen der DIN EN 1338 auch zum Zeitpunkt der Lieferung erfüllt haben.

 

3.2 Abschätzung der Verfärbungsneigung der Betonplatten (Fall 1)

Bei der Abschätzung der Verfärbungsneigung der Betonplatten wurden nachfolgende Ergebnisse ermittelt:

Sowohl das Saug- als auch das Abtrocknungsverhalten der Betonplatten war als erwartungsgemäß zu bewerten;

Die Wasseraufnahme der Vorsatzbetone war als sehr gering und damit mindestens als erwartungsgemäß einzustufen;

Die Druckfestigkeit der Vorsatzbetone war als hoch und damit mindestens als erwartungsgemäß einzustufen.

Die Verfärbungsneigung der Betonplatten war auf Basis der Untersuchungsergebnisse somit als erwartungsgemäß zu bewerten.

 

3.3 Abrieb der Betonplatten

Zur Beurteilung des Abriebwiderstandes wurden die Betonplatten nach Anhang H der DIN EN 1339 auf deren Schleifverschleiß untersucht, wobei festgestellt wurde, dass die Betonplatten nur einen sehr geringen Abrieb aufwiesen.

4 Schadensbewertung

4.1 Schadensbewertung der Betonplatten (Fall 1)

Einige der Betonplatten wiesen Lunker bzw. Löcher auf. Diese waren in der Flächenbefestigung aufgrund ihrer geringen Größe und dem Erscheinungsbild des Plattenbelags aus betrachtungsüblichem Abstand kaum erkennbar. Erst bei der Betrachtung im Streiflicht traten diese Fehlstellen optisch deutlicher in Erscheinung. Ursächlich waren die Lunker/Löcher auf in der Plattenoberfläche befindliche, nicht ausreichend witterungsbeständige Bestandteile zurückzuführen, die im Rahmen der Produktion eingebracht wurden und die bei der Einwirkung von Frost herauswitterten. Im Bereich der lokal begrenzt auftretenden Fehlstellen wiesen die Betonplatten eine reduzierte Witterungsbeständigkeit auf, die als nicht üblich und somit als nicht erwartungsgemäß zu bewerten ist.

Allein aufgrund dieser witterungsunbeständigen Einschlüsse waren die Betonplatten aber nicht in ihrer Gesamtheit mangelhaft. Ganz im Gegenteil zeigte sich im Rahmen der Laboruntersuchungen, dass der Vorsatzbeton der Betonplatten insgesamt eine hohe Qualität (Festigkeit,  Abriebwiderstand etc.) aufwies.

Aus technischer Sicht stellen die Lunker keine Beeinträchtigung der Plattenqualität dar, da sowohl die Dauerhaftigkeit als auch die Gebrauchstauglichkeit der Betonplatten trotz der enthaltenen Einschlüsse gegeben war.

Unabhängig von den technischen Eigenschaften der Betonplatten wurde die Optik der Flächenbefestigung durch die enthaltenen Lunker punktuell aber negativ beeinflusst. Die Auffälligkeit der Lunker in der Pflasterdecke war aus einem üblichen Betrachtungsabstand und unter normalen Belichtungsverhältnissen aufgrund der Nuancierung der Betonplatten allerdings sehr gering.

Bezüglich der braunen Verfärbungen war festzustellen, dass die Betonplatten keine erhöhte Verfärbungsneigung aufwiesen. Darüber hinaus legte der augenscheinliche Eindruck der Verfärbungen nahe, dass diese von außen aufgebracht worden waren und sie nicht auf mobilisierbare Eisenanteile aus dem Vorsatz- oder Kernbeton zurück zu führen waren.

Der seitens des Klägers reklamierte Steinabrieb beim Befahren des Pflasterbelags mit PKW ließ sich durch den Sachverständigen nicht nachvollziehen. So wiesen die Betonplatten einen sehr hohen Abriebwiderstand auf. Unabhängig vom konkreten Abriebverhalten der Betonplatten war es viel wahrscheinlicher, dass ein möglicher Materialabrieb von den sehr viel weicheren Autoreifen als von den in jedem Fall deutlich härteren Betonplatten stammen würde.

 

4.2 Schadensbewertung der Betonpflastersteine (Fall 2)

Einige der Betonpflastersteine wiesen Löcher mit einer Größe zwischen 2 mm und etwas über 10 mm auf. Derartige Löcher sind in Flächenbefestigungen aus betrachtungsüblichem Abstand häufig kaum auffällig. Somit stellt sich die Frage, ob derartige Löcher in der Steinoberfläche grundsätzlich einen technischen Mangel darstellen.

Kleine Löcher sind produktionstechnisch nicht völlig vermeidbar. Dies wird bereits bei einer „logischen Betrachtung“ deutlich, da auch jedem Laien klar sein muss, dass sich „Löcher“ mit einer Größe z. B. von 0,1 mm nicht vermeiden lassen. Liegen aber Löcher in einer Größenordnung von z.B. 10 mm vor, so sind diese technisch durchaus vermeidbar und stellen auch eine Abweichung zum Bausoll dar.

Aus technischer Sicht beeinträchtigen derartige Löcher im Normalfall aber weder die Dauerhaftigkeit noch die Gebrauchstauglichkeit der Pflastersteine. Die technischen Eigenschaften sind im Regelfall trotzdem gegeben. Unabhängig von den technischen Eigenschaften der Pflastersteine kann aber eine optische Beeinträchtigung der Pflasterdecke durch die enthaltenen Lunker vorliegen. Diese war durch den Auftraggeber zu beurteilen.

Die ausgefransten Kanten der Pflastersteine waren im vorliegenden Fall optisch auffällig. Ursächlich war die Verwendung stark abgenutzter Steinformen im Rahmen der Herstellung der Pflastersteine. Derartige Grate brechen häufig bereits bei geringen mechanischen Beanspruchungen ab, wodurch zum Teil ein optisch unschönes Erscheinungsbild der „ausgefransten Kanten“ entsteht. Sehr schwache Grate sind im Gegensatz zu starken Graten bei regulärer Produktion nicht vermeidbar.

 

5 Beantwortung gutachterlicher Fragestellungen

5.1 Fragenbeantwortung Fall 1 (Betonplatten)

5.1.1 Worauf ist die Bildung der Lunker/Löcher in der Oberfläche der Betonplatten ursächlich zurückzuführen? Stellen diese einen Mangel dar?

Ursächlich waren die Lunker und Löcher auf die produktionsbedingte Einbringung von einzelnen, nicht ausreichend witterungsbeständigen Bestandteilen zurückzuführen.

Es ist sowohl erwartungsgemäß als auch regelwerkskonform, dass zur Herstellung von Betonplatten eine gewisse Menge an witterungsunbeständigen Bestandteilen eingesetzt wird. Die Menge der resultierenden Abwitterungen darf aber weder die Anforderungswerte überschreiten, noch über das übliche Maß hinaus gehen. Allein das punktuelle Auftreten von kleinen Löchern/Lunkern stellt somit aus technischer Sicht keinen Mangel dar und ist auch nicht völlig vermeidbar. Im vorliegenden Fall wiesen die Lunker bzw. Löcher in der Plattenoberfläche nur eine sehr geringe optische Auffälligkeit auf. Aus der Betrachtung des Sachverständigen handelte es sich aus technischer Sicht somit nicht um einen Mangel.

 

5.1.2 Worauf ist die Bildung der Rostflecken in der Oberfläche der Betonplatten ursächlich zurück zu führen? Stellen diese einen Mangel dar?

Die braunen Verfärbungen waren auf Basis des optischen Erscheinungsbildes von außen aufgebracht worden und demnach nutzungsbedingt. Somit stellten die Verfärbungen keinen Mangel des gelieferten Produktes dar.

 

5.1.3 Entsteht ein “matschiger” Steinabrieb beim Befahren des Plattenbelags?

Seitens des Sachverständigen wurden keine Hinweise dafür vorgefunden, dass beim Befahren des Plattenbelags mit PKW ein Steinabrieb entstanden ist. Da der Abriebwiderstand der Betonplatten zusätzlich als „hoch“ zu bewerten war, handelt es sich diesbezüglich ebenfalls nicht um einen Materialmangel.

5.2 Fragenbeantwortung Fall 2 (Betonpflastersteine)

5.2.1 Zerbröseln die Oberflächen der Betonpflastersteine?

Ja, eine Vielzahl der untersuchten Betonpflastersteine zeigte zum Teil massiv „ausgefranste“ Pflastersteinkanten. Darüber hinaus wurden Löcher unterschiedlicher Größe in der Oberfläche der Betonpflastersteine vorgefunden.

 

5.2.2 Worauf sind diese Schäden ursächlich zurückzuführen?

Da im Rahmen der Laboruntersuchungen keine Hinweise auf Produktions- bzw. Mischfehler an den Pflastersteinen vorgefunden wurden, ließ sich die Frage nach der Ursächlichkeit der „Löcher“ nicht zweifelsfrei beantworten. Mögliche Ursachen für derartige Schäden:

Verwendung nicht vollständig witterungsbeständiger Gesteinskörner zur Herstellung des Vorsatzbetons der Pflastersteine (Verantwortungsbereich Produktion);

Bildung von Mischagglomeraten, die im Rahmen der Nutzung herauswittern (Verantwortungsbereich Produktion);

Abheber im Rahmen der Fertigung der Pflastersteine (Verantwortungsbereich Produktion);

Vorschädigungen an den Betonpflastersteinen vor dem Einbau (Verantwortungsbereich unklar),

Einbaufehler (z. B. Verwendung einer Rüttelplatte ohne Plattengleitvorrichtung) (Verantwortungsbereich Ausführung) oder

Unsachgemäße Nutzung (z. B. Beanspruchung mit stahlrollenbereiften Containern) (Verantwortungsbereich Nutzer).

REFERENCES/LITERATUR
[1]        DIN EN 1338: 08-2003. Pflastersteine aus Beton – Anforderungen und Prüfverfahren;
[2]        E DIN EN 1338: 08-2010. Pflastersteine aus Beton – Anforderungen und Prüfverfahren;
[3]        DIN EN 1339: 08-2003. Platten aus Beton – Anforderungen und Prüfverfahren;
[4]        E DIN EN 1339: 08-2010. Platten aus Beton – Anforderungen und Prüfverfahren;
[5]        ATV DIN 18 318: 09-2019. VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) – Pflasterdecken und Plattenbeläge, Einfassungen;
[6]        Dr. Voß, Karl-Uwe: Schäden an Flächenbefestigungen aus Betonpflaster – Teil 2: Frostschäden, gebundene Bauweise, oberflächenvergüte-te Produkte. 1. Auflage. Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018;
[7]        Dr. Voß, Karl-Uwe: Schäden an Flächenbefestigungen aus Betonpflaster – Teil 1: Ausblühungen, Kantenabplatzungen und Verfärbungen. 2. Auflage. Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2019.
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