Unternehmensnachfolge erfolgreich gestalten – eine rechtliche Betrachtung

Die Übernahme von Verantwortung in Familienunternehmen ist nicht nur rechtlich und steuerlich komplex, sondern muss sich vor allem in die unternehmerische Mission des Unternehmens einfügen: Die erfolgreiche Behauptung im Wettbewerb am Markt unter sich rasant ändernden Rahmenbedingungen erfordert stete unternehmerische Weiterentwicklung. Dieser unternehmerische Kerngedanke fasst zunehmend auch bei der Ausgestaltung der rechtlichen Verhältnisse in Familienunternehmen sowie zwischen Familie und Unternehmen Fuß. Stabilität wird immer seltener in starren und letztverbindlichen Vertragswerken gesucht, deren Sicherheit sich als trügerisch erweisen kann. Denn was nützt der scharfsinnigste Gesellschaftsvertrag mit fein austarierter Verantwortungsverteilung, wenn er an der Realität scheitert? Welchen langfristigen Wert hat eine Unterschrift unter einem Pflichtteilsverzichtsvertrag, wenn daran der Familienfrieden und damit der Kraftquell des Unternehmens zerbricht?

Vor diesem Hintergrund setzt sich zunehmend die Erkenntnis durch, dass das Recht kein rein technisches oder gar alleiniges Ordnungs-instrument sein kann und es nicht genügt, Verantwortungsbereiche am juristischen Reißbrett abzustecken.

Die zunehmende Lebendigkeit des Interesses für die rechtlichen Strukturen ihres Unternehmens, in die die Wahrnehmung von Verantwortung eingebettet ist, geht in vielen Inhaberfamilien auf einen Rollenwechsel im Zuge der Generationenfolge zurück. Die Gesellschafterkreise wachsen
und werden internationaler. Mitunter wird die Geschäftsführung in familienfremde Hände gelegt und die Unternehmerfamilie begleitet das Schicksal des Unternehmens fortan über Beirat oder Aufsichtsrat.

Eine solche Veränderung der Rolle der Inhaberfamilie führt nahezu zwangsläufig zu komplexeren rechtlichen Strukturen. Was in der ersten oder zweiten Generation in kleinstem Gesellschafterkreis, der durchweg aktiv im Unternehmen tätig war, gleichsam „blind“ funktionierte, muss für größere Gesellschafterzirkel mit unterschiedlichen Rollen der Beteiligten ausdifferenziert und bis zu einem gewissen
Grad formalisiert werden. Kompakte, wenige Seiten umfassende Gründungsgesellschaftsverträge schwellen dabei leicht zu umfangreichen Regelwerken an, die zudem von Geschäftsordnungen, Zustimmungskatalogen, Poolverträgen, Beiratsverfassungen etc. ergänzt werden.

Am wichtigsten ist bei all dem die offene und frühzeitige Absteckung der Rollen der designierten Nachfolger. Mit diesen muss sich die übergebende
Generation im Verhältnis zur übernehmenden
Generation identifizieren können, ebenso die übernehmende Generation untereinander und natürlich das Familienunternehmen.

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