Neues Bauvertragsrecht

Wie damit umgehen bei Betonwaren?

Neben den neuen Regelungen zum Bauvertragsrecht hat der Gesetzgeber im Sinne eines Verbraucherschutzes auch neue Regelungen zur verschärften Verkäufer- und Lieferantenhaftung für sogenannte Aus- und Einbaukosten geschaffen. Danach wird die unterschiedliche Behandlung von Unternehmergeschäften und Verbrauchsgüterkauf beendet und es gibt einen verschuldensunabhängigen Nacherfüllungsanspruch des Käufers gemäß dem neuen § 439 Abs. 3 BGB einheitlich auf die Aus- und Einbaukosten. Voraussetzung ist, dass die mangelhafte Kaufsache gemäß ihrer Art und ihrem Verwendungszweck eingebaut (zum Beispiel...

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