Wie damit umgehen bei Betonwaren?
Neben den neuen Regelungen zum Bauvertragsrecht hat der Gesetzgeber im Sinne eines Verbraucherschutzes auch neue Regelungen zur verschärften Verkäufer- und Lieferantenhaftung für sogenannte Aus- und Einbaukosten geschaffen. Danach wird die unterschiedliche Behandlung von Unternehmergeschäften und Verbrauchsgüterkauf beendet und es gibt einen verschuldensunabhängigen Nacherfüllungsanspruch des Käufers gemäß dem neuen § 439 Abs. 3 BGB einheitlich auf die Aus- und Einbaukosten. Voraussetzung ist, dass die mangelhafte Kaufsache gemäß ihrer Art und ihrem Verwendungszweck eingebaut (zum Beispiel...
