Vorbeugen und rechtssicher handeln
Am 16. Februar 2017 hat der Bundestag das „Gesetz zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz“ (BGBl. I 2017, S. 654) beschlossen. Das Gesetz ist am 5. April 2017 in Kraft getreten und auf Insolvenzverfahren, die nach dem 5. April 2017 eröffnet wurden, anzuwenden.
Der Gesetzgeber verfolgt mit dem Gesetz das Ziel, „den Wirtschaftsverkehr sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Rechtsunsicherheiten zu entlasten, die von der derzeitigen Praxis des Insolvenz-anfechtungsrechts ausgehen. (…) Die Praxis der Vorsatzanfechtung soll...
