Positive Nebenwirkungen

In wenigen Wochen, am 01. Juli 2013, löst in der Europäischen Union (EU) die Bauprodukteverordnung (BauPVO) die Bauproduktenrichtlinie (BPR) vollständig ab. Für jedes Produkt, das von einer harmonisierten Europäischen Norm erfasst ist oder das einer Europäisch Technischen Bewertung entspricht, muss der Hersteller eine Leistungserklärung erstellen. Die Leistungserklärung ist die Voraussetzung dafür, dass das Produkt mit dem CE-Kennzeichen versehen wird und frei innerhalb der Grenzen der EU gehandelt werden kann.

Schon im Vorfeld kostete die anstehende Umstellung die Betroffenen Zeit, Nerven und Geld: Sie mussten sich schlau machen, Aktenordner wälzen, Fachleute befragen und Informationsveranstaltungen besuchen. Und selbst nach dem 01. Juli werden nicht alle Fragen beantwortet sein.

Dennoch gibt es auch positive Nebenwirkungen: Die Hersteller haben die Leistungserklärung verfasst und noch einmal mit unverstelltem Blick auf das eigene Produkt und die anstehende Konkurrenzsituation geschaut. Eher passive Branchenvertreter haben sich interessiert, engagiert und mit ihren Kollegen an einen Tisch gesetzt, oftmals an den Tisch eines nationalen Verbands, der dadurch gestärkt wird.

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