InformationsZentrum Beton

Neue Broschüre zu Auffangbauwerken

Bauwerke für den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen unterliegen bei Planung, Bau, Betrieb, Abbruch und Entsorgung gesetzlichen Regelungen und behördlichen Auflagen. Die materialtechnologischen und konstruktiven Möglichkeiten qualifizieren den Baustoff Beton für Bauwerke im Bereich des Umweltschutzes, bei denen wasserrechtliche Ansprüche einzuhalten sind. Kommen Beton-Bauteile zum Einsatz, die als Sekundärbarriere wassergefährdende Stoffe zurückhalten sollen, erfordert dies über das übliche Maß hinaus eine vorausschauende Planung.

Für alle am Bau Beteiligten ergeben sich äußerst...

Thematisch passende Artikel:

Ausgabe 02/2014 Konsequenzen aus der Bauproduktenverordnung

Wassergefährdende Stoffe und Kleinkläranlagen

Am 24. April 2011 trat die neue Bauproduktenverordnung (BauPVO) in Kraft und ersetzte am 01. Juli 2013 die bis dahin gültige Bauproduktenrichtlinie vollständig. Auch in der neuen BauPVO werden...

mehr
Ausgabe 08/2015 InformationsZentrum Beton

Betonmarketing wird zu IZB

Am 01. Juli feierte die Zement- und Betonindustrie auf Zeche Zollverein in Essen die Gründung des neuen InformationsZentrums Beton (IZB). Die drei bisherigen regionalen Betonmarketing-Gesellschaften...

mehr