Konsequenzen der Novelle des Verpackungsgesetzes 2021 für die Betonsteinindustrie

Das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (VerpackG) gilt seit dem 01. Januar 2019. Es löste die Verpackungsverordnung ab, die erstmals 1991 in Kraft trat und die Verantwortung der Hersteller für die Entsorgung ihrer Produkte regelte. Mit der Novellierung wurde das VerpackG an europäische Vorgaben angepasst und hinsichtlich des Vollzugs aktualisiert und verbessert. Die Novelle trat zum 03. Juli 2021 in Kraft, einige Regelungen gelten erst ab 01. Januar oder 01. Juli 2022 oder später.

Ziel des Vortrags ist die Vorstellung des VerpackG und der für die Betonsteinindustrie wesentlichen Änderungen durch die Novelle sowie ein kurzer Überblick über die weiteren neuen Regelungen. Insbesondere für Verkaufs- und Umverpackungen im industriellen Bereich, für Transportverpackungen sowie für Mehrwegverpackungen gelten neue Informations- und Nachweispflichten der Hersteller und Vertreiber. Auch die Registrierungspflichten bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister wurden mit der Novelle erweitert und auf sämtliche Hersteller und Inverkehrbringer von verpackten Waren ausgeweitet. Die neuen Verpflichtungen werden mit dem Datum ihres Inkrafttretens vorgestellt und erläutert, welche Handlungen dazu möglich oder notwendig sind. Es werden auch die wesentlichen Begrifflichkeiten und Definitionen im Rahmen des VerpackG beschrieben, da die korrekte Einstufung entscheidend für die jeweiligen, aus den Vorgaben resultierenden Verpflichtungen der Hersteller und Vertreiber sind.

Schließlich wurden noch einige weitere neue Regelungen eingeführt, z. B. für Betreiber elektronischer Marktplätze oder zu Einwegkunststoffen, die kurz dargestellt werden.

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