Bedeutung der Optik von Betonpflasterdecken

Die Bedeutung der Optik von Pflasterdecken hat in den letzten Jahren immer weiter zugenommen, da Hauszuwegungen und Terrassen immer mehr die Rolle eines Aushängeschildes des Gebäudes übernehmen. Hierzu passend steigt die Anzahl an Reklamationen aufgrund optischer Beeinträchtigungen an Pflasterdecken, deren Ursachen vielgestaltig sein können.

1 Einleitung

Die Bedeutung der Optik von Pflasterdecken hat in den letzten Jahren immer weiter zugenommen, da sowohl die Hauszuwegung (siehe Abb. 1) als auch die Terrasse immer mehr die Rolle eines Aushängeschildes des Gebäudes übernimmt.

Hierzu passend steigt die Anzahl an Reklamationen aufgrund optischer Beeinträchtigungen an Pflasterdecken. Die Ursachen für diese optischen Beeinträchtigungen können vielgestaltig sein. Eine auf diese optischen Ansprüche angepasste Planung und Bauleitung kann die Gefahr für die Entstehung z. B. von optisch auffälligen Farbunterschieden in der Pflasterdecke oder von Farbabweichungen zwischen den ausgewählten Produkten aber in erheblichem Umfang reduzieren. Bei der Auswertung von Streitfällen zeigt sich, dass die nachfolgend genannten Einflüsse in erster Linie ursächlich für die Entstehung von Verfärbungen an den Pflasterdecken sind:

Farbschwankungen zwischen den gelieferten Produkten (siehe Abb. 2a; fachliche Erläuterungen finden sich in Abschnitt 7.1 aus [1])

Verfärbung von Pflastersteinen durch die Verwendung „verfärbender“ ungebundener Fugenmaterialien (siehe Abb. 2b; fachliche Erläuterungen finden sich in Abschnitt 7.2 aus [1])

Entstehung von Ausblühungen in der Oberfläche der Pflastersteine (siehe Abb. 3a; fachliche Erläuterungen finden sich in Abschnitt 6 aus [1])

Verfärbungen durch die Ablösung der Oberflächenvergütung bei vergüteten Pflasterbelägen (siehe Abb. 3b; fachliche Erläuterungen finden sich in Abschnitt 5 aus [2]).

2 Maßnahmen zur Sicherstellung optisch hochwertiger Pflasterdecken

Nachfolgend soll im Detail darauf eingegangen werden, mit welchen Maßnahmen im Bereich der Planung und Bauleitung die Gefahr für die Entstehung optischer Beeinträchtigungen reduziert werden kann.

2.1 Planung

2.1.1 Wasserdurchlässigkeit

Im Rahmen der sachgerechten Herstellung von Flächenbefestigungen müssen sämtliche Tragschichten sowie die Bettung wasserdurchlässig konzipiert werden. Ist dies nicht möglich, so sind planerische Maßnahmen zur schadensfreien Ableitung des in die Konstruktion eingedrungenen Wassers (z. B. durch Anordnung von Sickeranlagen) zu ergreifen.

Im Ergebnis bedeutet dies, dass Planer wasserdurchlässige Tragschichten auszuschreiben haben, die unter Verwendung zertifizierter Materialien herzustellen sind. Ist dies nicht gewünscht oder möglich, ist eine sachgerechte Entwässerung über gesonderte Maßnahmen zu planen. Dieser Fall liegt z. B. vor, wenn eine Pflasterdecke auf einem gebundenen Unterbau verlegt wird, wie dies bei der Verlegung von Pflasterdecken auf Tiefgaragen (siehe Abb. 4) oder auf betonierten Bodenplatten von Terrassen der Fall ist.

Werden diese Vorgaben nicht beachtet, so steigt nicht nur die Gefahr für die Bildung von Spurrinnen in der Pflasterdecke, sondern auch für Kantenabplatzungen und Frost-Tausalz-Schäden an den Pflasterbelägen. Darüber hinaus erhöht sich auch das Risiko für die Entstehung von Ausblühungen auf den Pflasterbelägen, da das in die Konstruktion eingedrungene Wasser nach oben (also durch die Pflastersteine) austrocknet und dabei das für die Entstehung der Ausblühungen verantwortliche Kalkhydrat mit zur Belagsoberfläche transportiert (siehe Abschnitt 6 aus [1]).

Auch die Auswahl der Bettungs- und Fugenmaterialien hat einen erheblichen Einfluss auf die Wasserdurchlässigkeit der Unterlage und damit auf die Ausblühneigung der Pflasterbeläge. Diesbezüglich ist u. a. die Einhaltung der Filterstabilität der Fugen- und Bettungsmaterialien zueinander zu beachten. Noch entscheidender ist aber die Verwendung von Fugen- und Bettungsmaterialien mit einer ausreichenden Kornfestigkeit. Weisen die Gesteinskörnungen keine ausreichende Kornfestigkeit auf, so wird diese Gesteinskörnung bei der Befahrung der Pflasterbeläge in der Konstruktion „zermahlen“, wobei sich eine nicht ausreichend wasserdurchlässige Schicht unterhalb der Pflasterbeläge bildet (siehe Randbereich in Abb. 5). Anschließend staut sich das in die Konstruktion eingedrungene Wasser auf der wasserundurchlässigen Schicht, und die Pflasterbeläge beginnen bei der Befahrung zu „schwimmen“, was die Schadensentwicklung noch weiter beschleunigt.

2.1.2 Auswahl der Fugenmaterialien und Bauabschluss-reinigung

Neben der Filterstabilität der Fugen- und Bettungsmaterialien und der Kornfestigkeit der verwendeten Gesteinskörnung kann sich die Auswahl der zu verwendenden Fugenmaterialien auch direkt über deren Verfärbungsneigung in erheblichem Umfang auf die Optik der Pflasterdecke auswirken. So ist mittlerweile hinlänglich bekannt, dass auch ungebundene Fugenmaterialien selbst zu einer deutlichen Verfärbung der Oberfläche von Pflasterbelägen führen können (siehe Abschnitt 7.2.1 aus [1] und Abb. 6).

Das wichtigste Instrument des Planers zur Reduzierung dieser Farbabweichungen besteht darin, den Kunden davon zu überzeugen, dass er möglichst keine einfarbigen und dunklen Pflasterbeläge verwenden soll. Diese sehr einheitlich gefärbten, dunklen (häufig anthrazitfarbenen) Pflasterbeläge sind bezüglich der Erkennbarkeit von Verfärbungen als sehr kritisch einzustufen, da Verfärbungen bei diesen Produkten im Vergleich z. B. zu nuancierten oder helleren Produkten viel auffälliger sind und damit deutlich stärker in Erscheinung treten.

Um die Gefahr für die Bildung entsprechender Verfärbungen zu reduzieren, sollte der Planer darüber hinaus eine sachgerechte Bauabschlussreinigung ausschreiben. Diese Reinigung muss zum einen nass und zum anderen möglichst frühzeitig (d. h. spätestens nach 3 Tagen) erfolgen. Die in Abb. 7 dargestellte gängige Praxis, Fugenmaterialien über längere Zeit auf der Pflasterdecke zu belassen, ist bezüglich der Verfärbungsneigung der Pflasterbeläge als extrem kritisch zu betrachten.

Da die Ausblühneigung von Pflasterbelägen mit zunehmender Kontaktzeit zum einwirkenden Wasser ansteigt, sind auch Fugenmaterialien mit einem sehr hohen Wasserrückhaltevermögen hinsichtlich der Entstehung optischer Beeinträchtigungen an Pflasterbelägen als kritisch zu betrachten. Diesbezüglich sind feinkornreichere Fugenmaterialien mit einem geringen Größtkorn eher problematisch (siehe Abb. 8).

2.2 Bauleitung

2.2.1 Wasserdurchlässigkeit der Unterlage

Auch bei der Verlegung von Pflasterbelägen ist die Wasserdurchlässigkeit der Unterlage (siehe Abb. 9) zu beachten. So muss die Unterlage, wie bereits erwähnt, eine ausreichende Wasserdurchlässigkeit aufweisen, um die Tendenz zur Bildung von Tertiärausblühungen im Objekt zu minimieren.

Um derartige Probleme zu reduzieren, muss im Rahmen der Verlegung darauf geachtet werden, dass nicht zu viele Verunreinigungen auf die Unterlage der Pflasterdecke gelangen und diese „abdichten“. Darüber hinaus darf weder die Tragschicht noch die Bettung während der Bauzeit zu intensiv befahren werden, um die Verfestigung der Unterlage zu begrenzen (siehe Abb. 10). Ist dies nicht zu vermeiden, so muss die verfestigte, nicht ausreichend wasserdurchlässige Schicht vor dem Einbau der Pflasterdecke ausgetauscht werden.

2.2.2 Augenscheinliche Abnahme der gelieferten Produkte

Grundsätzlich sollten die zu verlegenden Pflasterbeläge vor der Verlegung in Augenschein genommen werden. Pflasterbeläge mit signifikanten Farbabweichungen, Farbschwankungen oder Verfärbungen dürfen aus Gründen der Schadensminderung nicht verbaut werden. Liegen derartige optische Beeinträchtigungen der Pflasterbeläge zum Liefer- bzw. Einbauzeitpunkt vor, so dürfen diese Produkte, unabhängig davon, wer verantwortlich für die vorliegenden Verfärbungen ist, vom Verleger nicht einfach verlegt werden.

So zeigen ausgeführte Pflasterdecken besonders bei Verwendung preisgünstiger „Industriepflastersteine“ häufig eine Art „Schachbrettmuster“ (siehe Abb. 11), das seitens des Bauherrn nicht selten reklamiert wird.

Soll die Gefahr für die Ausbildung eines derartigen Schachbrettmusters reduziert werden, dann dürften die Pflasterbeläge nicht maschinell verlegt werden, da die gemischte Verlegung aus mehreren Paketen (also per Hand) zu einer Vergleichmäßigung des optischen Erscheinungsbildes der Pflasterdecke beitragen kann.

Unabhängig davon stellt sich dem Sachverständigen auch die Frage, ob Industriepflastersteine überhaupt geeignet sind, um Pflasterdecken mit erhöhten optischen Anforderungen herzustellen. Industriepflasterbeläge sollen speziell dazu dienen, höhere Lasten sachgerecht in die Unterlage abzutragen. Auf optische Ansprüche wird bei der Entwicklung und Produktion dieser Pflasterbeläge üblicherweise „kein großer Wert“ gelegt, was sich im Übrigen häufig schon beim Preis der Pflasterbeläge bemerkbar macht.

Der Optik von Pflasterbelägen, die erhöhten optischen Anforderungen genügen müssen, wird im Rahmen der Produktion (andere Ausgangsstoffe, Einsatz von Vergütungen, Sortieraufwand) und der Lagerung (Zwischenlagerung in überdachten Freilagern, Abstandhalter zwischen den Produktionslagen) üblicherweise eine deutlich höhere Bedeutung beigemessen, so dass produktionstechnische Maßnahmen zur Sicherstellung der Optik ergriffen werden. Diese Maßnahmen werden bei Industriepflasterbelägen üblicherweise in dieser Form nicht ergriffen.

Werden seitens des Bauherrn trotz der Verwendung von Industriepflastersteinen erhöhte optische Anforderungen an die Pflasterdecke gestellt, sind hierfür Industriepflastersteine zu verwenden, die auch seitens des Produzenten als „optisch hochwertige“ Produkte beworben werden. Nur in diesem Falle treffen die Produzenten üblicherweise entsprechende Vorkehrungen (siehe oben), um eine entsprechende Optik sicherzustellen. Weiterhin muss die Bauleitung in diesem Fall dafür sorgen, dass die Pflasterdecke zur Risikominimierung zum einen nicht maschinell verlegt wird (siehe oben) und zum anderen nur Pflastersteine aus „einer Liefercharge“ zur Anwendung kommen. So resultiert eine deutlich erhöhte Gefahr für Farbunterschiede zwischen Pflastersteinen, wenn diese aus mehreren Lieferchargen stammen. Demnach muss die gesamte Menge der zur Herstellung der Pflasterdecke erforderlichen Pflastersteine bei erhöhten Ansprüchen an die Optik gleichzeitig bestellt, geliefert und sachgerecht auf der Baustelle gelagert werden.

Leider wird selbst bei optisch hochwertigen Pflasterdecken nicht immer darauf geachtet, ausreichende Mengen des Pflasters zu bestellen, so dass Nachlieferungen der Pflasterbeläge erforderlich werden. Wird zum Bestellungszeitpunkt nicht beachtet, dass alle Pflasterbeläge aus demselben Lieferwerk geordert werden, dann lassen sich selbst deutliche Farbunterschiede nicht zielsicher vermeiden (siehe beispielhaft Abb. 12).

Werden ausreichende Mengen der Pflasterbeläge bestellt, so ist bei längeren Lagerungszeiten auf der Baustelle zu beachten, dass diese hier auch angemessen gelagert werden, um die Gefahr für die Entstehung unschöner Sekundärausblühungen zu reduzieren (siehe unten).

Neben produktionsbedingten Farbunterschieden sind auch Pflasterbeläge mit signifikanten Mengen an Primär- oder Sekundärausblühungen vor der Verlegung sehr gut erkennbar (siehe Abb. 13), so dass der Verleger die Verpflichtung hat, diese im Rahmen der Verlegung auszusortieren. Hierbei ist zu beachten, dass die Bildung von Sekundärausblühungen auch durch eine nicht sachgerechte Lagerung der Pflasterbeläge auf der Baustelle verursacht werden kann (siehe Abb. 13 und 14; Verantwortungsbereich des Verlegers oder des Bauherrn). Ebenso wie Pflasterbeläge mit Farbunterschieden oder Ausblühungen sind Produkte mit Transportschäden oder andersartigen Verfärbungen vor der Verlegung auszusortieren (siehe Abb. 15).

2.2.3 Rüttelflecken

Auch durch die Verlegung bedingte Rüttelflecken können die Optik der Pflasterdecke in erheblichem Umfang beeinflussen. Die Gefahr für die Bildung von Rüttelflecken lässt sich dadurch reduzieren, dass zum Schutz der Pflasterbeläge eine Plattengleitvorrichtung verwendet wird, wie sie in Abb. 16 dargestellt ist. Wird auf die Verwendung dieser Plattengleitvorrichtung verzichtet, so ist die Bildung entsprechender „Rüttelflecken“ (siehe Abb. 17) nicht zu vermeiden.

2.2.4 Bauabschlussreinigung

Wie in Abschnitt 2.1.2 ausgeführt wurde, ist eine nasse Bauabschlussreinigung der Pflasterdecke vorzusehen, um Verfärbungen u. a. durch eingesetzte Fugenmaterialien möglichst frühzeitig zu entfernen. So hat sich im Rahmen eines in der MPVA Neuwied GmbH durchgeführten Forschungsvorhabens gezeigt, dass die Verwendung von sogenannten Terrassenreinigern (Niederdruckflächenreinigern) hier zu guten Ergebnissen führt. Seitens der Bauleitung ist besonders bei optisch repräsentativen Pflasterdecken auf eine frühzeitige und nasse Bauabschlussreinigung zu achten. Nur so kann (besonders bei dunklen Pflasterbelägen) eine sachgerechte Optik von repräsentativen Pflasterdecken sichergestellt werden.

3 Zusammenfassung

Die steigende Bedeutung des optischen Erscheinungsbildes von Pflasterdecken hat auch erhebliche Konsequenzen für die Planung und Bauleitung von repräsentativen Pflasterdecken. Nur durch eine für die optische Bedeutung der Pflasterdecke angepasste Planung und Bauleitung kann das optische Erscheinungsbild repräsentativer Pflasterdecken sichergestellt werden.

Bei der Planung stehen die Sicherstellung der Wasserdurchlässigkeit der Unterlage und die Auswahl der Fugenmaterialien im Vordergrund. Daneben ist aber auch eine nasse Bauabschlussreinigung der Pflasterdecke konkret auszuschreiben.

Leider hat es sich in den letzten Jahren eingebürgert, dass selbst repräsentative Pflasterdecken, an die hohe Ansprüche an das optische Erscheinungsbild gestellt werden, ohne die regelmäßige Anwesenheit einer Bauleitung (sofern diese überhaupt eingeplant ist) auf der Baustelle hergestellt werden. Im Ergebnis nehmen die Streitigkeiten durch optische Beeinträchtigungen an den Pflasterdecken immer weiter zu. Ist die Bauleitung regelmäßig auf der Baustelle, so kann die Ausführungsqualität detailliert kontrolliert und verbessert werden. Im Rahmen der Bauleitung sollte den Punkten „Nachweis der Wasserdurchlässigkeit der Unterlage“, „Inaugenscheinnahme der gelieferten Produkte“, „Ausführung der Verdichtung“ und „Bauabschlussreinigung“ besondere Beachtung geschenkt werden.

Mittels der oben genannten Maßnahmen kann nicht nur das optische Erscheinungsbild der repräsentativen Pflasterdecken deutlich verbessert, sondern auch die Ausführungsqualität der Pflasterdecke und damit auch deren Dauerhaftigkeit insgesamt optimiert werden.


REFERENCES/LITERATUR
[1] ATV DIN 18 318: 09-2019. VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) – Verkehrswegebauarbeiten – Pflasterdecken, Plattenbeläge in ungebundener Ausführung, Einfassungen 
[2] Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (2015): Technische Lieferbedingungen für Bauprodukte zur Herstellung von Pflasterdecken, Plattenbelägen und Einfassungen (TL Pflaster-StB 06/15), FGSV Verlag, Köln
[3] Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (2020): Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Pflasterdecken, Plattenbelägen und Einfassungen (ZTV Pflaster-StB 06), FGSV Verlag, Köln
[4] Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V. (2013): Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für den Bau von Wegen und Plätzen außerhalb von Flächen des Straßenverkehrs (ZTV Wegebau), FLL Verlag, Bonn
[5] Dr. Voß, Karl-Uwe: Schäden an Flächenbefestigungen aus Betonpflaster – Teil 1: Ausblühungen, Kantenabplatzungen und Verfärbungen. 2. Auflage. Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2019
[6] Dr. Voß, Karl-Uwe: Schäden an Flächenbefestigungen aus Betonpflaster – Teil 2: Frostschäden, gebundene Bauweise, oberflächenvergütete Produkte. 1. Auflage. Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
[7] Dr. Voß, Karl-Uwe (05-2013): Ausblühungen auf Betonwaren – Ursachen und Einflussgrößen – Teil 1. BWI Beton-Werk International, ad-media GmbH, Köln, S. 108
[8] Dr. Voß, Karl-Uwe (06-2013): Ausblühungen auf Betonwaren – Ursachen und Einflussgrößen – Teil 2. Betonwerk + Fertigteil-Technik BFT International, Bauverlag BV GmbH, Gütersloh, S. 80
[9] Voß, Karl-Uwe (08-2018): Verantwortlichkeit für die Entstehung von Ausblühungen – Teil 1. BWI BetonWerk International, ad-media GmbH, Köln, S. 76
[10] Voß, Karl-Uwe (10-2018): Verantwortlichkeit für die Entstehung von Ausblühungen – Teil 2. BWI BetonWerk International, ad-media GmbH, Köln, S. 90
[11] Dr. Voß, Karl-Uwe (10-2018): Pflasterfärbung durch Fugenmaterial – Teil 1. Kernergebnisse der Forschung zu Verfärbungen an Betonsteinen durch Fugenmaterialien der Materialprüfungs- und Versuchsanstalt Neuwied. Straße und Tiefbau, Giesel Verlag GmbH, Hannover, S. 34
[12] Dr. Voß, Karl-Uwe (12-2018): Verfärbungen an Betonpflastersteinen durch Fugenmaterialien – Kernaussagen aus den Ergebnissen eines Forschungsvorhabens. Der Bausachverständige, Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V., Berlin, S. 22
[13] Dr. Voß, Karl-Uwe (03-2019): Pflasterfärbung durch Fugenmaterial, Teil 2 –Kernaussagen aus den Ergebnissen eines Forschungsvorhabens der Materialprüfungs- und Versuchsanstalt Neuwied zu Verfärbungen an Betonpflastersteinen. Straße und Tiefbau, Giesel Verlag GmbH, Hannover, S. 32
[14] Dr. Voß, Karl-Uwe (04-2019): Verfärbung von Steinoberflächen durch Fugenmaterialien. Neue Landschaft, Patzer Verlag, Berlin, S. 45
[15] Dr. Voß, Karl-Uwe (05-2019): Verfärbungen an Betonpflastersteinen durch Fugenmaterialien. Taspo, Forum Verlag Herkert GmbH, Merching, S. 24
[16] Dr. Voß, Karl-Uwe (06-2019): Verfärbung von Pflasterdecken – Teil 2. Ausblühungen auf Pflasterdecken. Neue Landschaft, Patzer Verlag, Berlin, S. 40
[17] Dr. Voß, Karl-Uwe (10-2019): Verfärbung von Pflasterdecken – Weitergehende Ursachen. Neue Landschaft, Patzer Verlag, Berlin, S. 32
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