Bauverträge in Krisenzeiten –
der richtige Umgang mit Materialkostenexplosionen

Verträge in unsicheren Zeiten bergen erhebliche Risiken für beide Vertragsparteien. Unlängst haben sich die Einflüsse sowohl der Pandemie als auch des Ukraine-Krieges in Bauverträgen bemerkbar gemacht.

Aufgrund der Besonderheiten der Einflüsse auf den Vertrag als auch der zugrundeliegenden Vertragsausgestaltung kann ein pauschaler Ansatz diesen nicht gerecht werden. Dennoch bergen die Problemstellungen aufgrund der derzeit anhaltend hohen Energie- und Materialkosten sowie der hohen Inflationsrate weiterhin ein erhebliches Risiko für Bestands- und Neuverträge. Für Bestandsverträge kann der Einfluss unter Umständen eine Störung der Geschäftsgrundlage begründen. Für nach dem 24. Februar 2022 (Kriegsbeginn) geschlossene Neuverträge dürfte dies nicht möglich sein.

Es gilt somit nach der rechtlichen Begründung zur Vertragsanpass-ung ebenso eine baubetriebliche Berechnungsmethode zu bestimmen, welche den Mehrkostenanteil gegenüber dem unveränderten Vertrag transparent darstellen kann. Hierfür bestehen mehrere Möglichkeiten, wobei im Rahmen des Vortrags auf zwei näher eingegangen wird: zum einen die Faktorisierung der Stoffanteile anhand der Indexwerte für Baupreise der Fachserie 17 Reihe 2 des Statistischen Bundesamts, zum anderen der Rückgriff auf die Urkalkulation und die Beiziehung von tatsächlich erforderlichen Kosten zuzüglich Umlagewerten. Beide Berechnungsmethoden können als transparenter Kostennachweis dienen, bieten jedoch ebenso unterschiedliche strategische Spielräume.

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