Rückt die Kommission von dem Ziel der Harmonisierung der Bauwirtschaft ab?

Ein einheitlicher Binnenmarkt für Bauprodukte lässt sich nicht durch verminderte Transparenz bei den Produktinformationen erzielen.

CEPMC, der Interessenvertreter der Bauprodukthersteller, UFEMAT, die Organisation der Baustoffhändler, der ACE, Interessenvertreter der Architekten, und FIEC, der Verband der Europäischen Bauwirtschaft einschließlich aller an der Bauausführung beteiligten Firmen, begrüßen den Ersatz der Bauproduktrichtlinie 89/106/EEC (BPR) durch den vorliegenden Vorschlag der neuen Bauprodukt-Verordnung. Man verspricht sich davon, alle noch bestehenden regulatorischen und technischen Hindernisse für den freien Warenverkehr von Bauprodukten im Europäischen Wirtschaftsraum zu beseitigen.
CEPMC, UFEMAT, der ACE und FIEC sind jedoch der Ansicht, dass die Bauprodukt-Verordnung gemäß dem vorliegenden Entwurf, zu Verwirrungen führen wird und der Tendenz zur Harmonisierung des Marktes für Bauprodukte, soweit dies mit der Einführung der Bauprodukt-Richtlinie (BPR) und der Entwicklung der auf mehr als 350 harmonisierten Europäischen Normen basierenden CE-Kennzeichnung für diese Produkte bereits realisiert wurde, entgegenwirken wird.

Der Vorschlag der Kommission nach dem Stand der Dinge
Wenn Bauprodukte erst einmal gemäß der neuen Verordnung auf dem Markt verfügbar sind, so wird eine Leistungserklärung lediglich dann zwingend vorgeschrieben sein, wenn die Produktanforderungen im Bestimmungsland geregelt sind. Der Inhalt dieser zwingend erforderlichen Leistungserklärung wird ebenfalls nur auf die in dem jeweiligen Mitgliedsstaat vorgeschriebenen Merkmale beschränkt. Berücksichtigt man, dass die Mehrzahl der Mitgliedsstaaten nur einige Anforderungen in Bezug auf Bauprodukte vorschreiben, so wird die BPR in vielen Ländern zu einer drastischen Reduzierung des bei Leistungserklärungen vorgeschriebenen Inhalts führen.
Parallel dazu wird mit dem Vorschlag der Kommission die Möglichkeit eröffnet, Angaben über die Leistung eines Produkts zu machen, selbst wenn diese Angaben nicht zwingend erforderlich sind, was die gegenwärtige CE-Kennzeichnung zu einer „freiwilligen“ Leistungserklärung macht. Dies kann zur Regel werden und würde dazu führen, dass die CE-Kennzeichnung aus ganzen Produktgruppen verschwindet. Dies würde in der Folge für Unsicherheit und Verwirrung im Markt sorgen, zum
einen hervorgerufen durch Produkte mit CE-Kennzeichnung und einer vollständigen Leistungserklärung, die neben den gleichen Produkten anderer Hersteller ohne CE-Kennzeichnung und ohne Leistungserklärung vermarktet würden, oder aber mit einer von Land zu Land inhaltlich abweichenden Erklärung.
In diesem Punkt reduziert die vorgeschlagene Verordnung den bereits mit der vorliegenden Bauproduktrichtlinie erreichten Harmonisierungsgrad. Nach geltendem Recht erstellt ein Hersteller – sofern er sein Produkt mit dem CE-Zeichen versieht – eine Leistungserklärung für jedes einzelne Produkt gemäß der harmonisierten europäischen Spezifikation. Diese Erklärung geht einher mit der CE-Kennzeichnung und basiert auf einer in ganz Europa einheitlich geltenden Liste der wesentlichen Kennwerte.
Darüber hinaus fordern CEPMC, UFEMAT, der ACE und FIEC angesichts der Tatsache, dass der Verwendungszweck von Bauprodukten häufig in Abhängigkeit von dessen Leistungsmerkmalen zu sehen ist, dass die Bauprodukt-Verordnung die Anforderungen für die allgemeinen Produktanwendung enthält, so wie es die bestehende Richtlinie vorsieht. Bauunternehmen, Planer und Händler benötigen von den Herstellern verlässliche Leistungsinformationen über die Bauprodukte.
CEPMC, UFEMAT, der ACE und FIEC warnen vor den nachfolgenden unvermeidlichen Folgen einer reduzierten Harmonisierung:
Verwirrung bei den Produktinformationen
» stärkere Belastung der Architekten, Planer und Baugesellschaften, die sich unterschiedlichen und nicht vergleichbaren Informationen über gleiche Produkte gegenüber sehen
» Verlust der Glaubwürdigkeit bei den für die Anwender angegebenen Leistungen
Reduzierte Harmonisierung
» Aufhebung der Kennzeichnung bei bereits CE-gekennzeichneten Produkten
» das Risiko der Umkehrung des bisher erreichten Harmonisierungsgrads, Zersplitterung der Märkte und
Behinderung des freien Warenverkehrs von Bauprodukten
» Wegfall der Hauptvorteile einer CE-Kennzeichnung für die Hersteller (nur eine Produktbewertung und Leistungserklärung mit Gültigkeit für alle Anwender in ganz Europa)
Wettbewerbsverzerrung bei den Herstellern
» Im Markt werden gleiche Produkte teilweise mit und zum Teil ohne CE-Kennzeichnung vorhanden sein. Die Informationen bezüglich der Leistung von Produkten mit CE-Zeichen werden unterschiedlich sein und so einen Vergleich unmöglich machen.
» Einer freiwilligen Leistungserklärung werden Tür und Tor geöffnet, was für größere Unternehmen durchaus vorteilhaft sein kann, jedoch zulasten der kleinen und mittleren Unternehmen geht.
Ungeeignet zur Ausübung einer effektiven Marktüberwachung

Schlussfolgerung
1. Es ist zu beachten, dass die Vorschriften der Bauprodukt-Verordnung dahingehend noch bekräftigt werden sollten, dass Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung zwingend vorgeschrieben werden, wenn die wesentlichen Merkmale eines Produkts in Bezug auf die Basisanforderungen am Gebäude abgedeckt werden.
2. Es ist davon auszugehen, dass die Leistungserklärung in der gesamten Europäischen Union gleich sein sollte und die wesentlichen Merkmale entsprechend der jeweils zutreffenden harmonisierten Europäischen Norm enthält.
3. Es wird die Meinung vertreten, dass zur Verringerung unnötiger Belastungen seitens der Hersteller die Verwendung des Begriffs „Leistungsmerkmale nicht bestimmt“ für Merkmale, die nicht für den Bereich, in dem das Produkt eingesetzt werden soll, gelten, festgelegt worden ist.
4. Es wird weiterhin gefordert, dass eine klare Unterscheidung zwischen Hersteller und Lieferfirma erfolgen soll, mit dem ausdrücklichen Ausschluss von Lieferfirmen aus dem Geltungsbereich der CE-Kennzeichnung.
5. Es ist davon auszugehen, dass die Informationen über die allgemeine Eignung auf Produktebene weiterhin von harmonisierten Normen sowie der Europäischen Technischen Zulassung geregelt werden und in die Leistungserklärung einzuschließen sind.
6. Es ist zu beachten, dass die Bewusstseinsförderung hinsichtlich der Vorschriften der Bauprodukt-Verordnung bei allen Beteiligten in der Bauwirtschaft durch Informationskampagnen eine essentielle Aufgabe sein wird.   


Address/Anschrift
CEPMC – Council of European Producers of Materials
for Construction
Bvd du Souverain 68
1170 Bruxelles/Belgium
Tel.: +32 2 645 52 07
Fax: +32 2 645 52 13
info@cepmc.org
www.cepmc.org

UFEMAT – European
Association of National
Builders’ Merchants Associates
Brusselsesteenweg 524 B6
1731 Zellik/Belgium
Tel.: +32 2 466 24 83
Fax: +32 2 463 26 46
ufemat@ufemat.eu
www.ufemat.eu

ACE-CAE – Architects’
Council of Europe
Rue Paul-Emile Janson 29
1050 Bruxelles/Belgium
Tel-: +32 2 543 11 40
Fax: +32 2 11 41
info@ace-cae.org
www.ace-cae.org

FIEC – European Construction Industry Federation
Avenue Louise 225
1050 Bruxelles/Belgium
Tel.: +32 2 514 55 35
Fax: +32 2 511 02 76
info@fiec.eu
www.fiec.eu

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