Ferdinand-von-Steinbeis-Schule

Blockunterricht für Betonfertigteilbauer-Auszubildende des Betonstein- und
Terrazzohersteller-Handwerks an der Bundesfachschule in Ulm
 
 
1.  Ausbildungsziel und -dauer
 
Die Auszubildenden des Betonsteingewerbes aus Industrie und Handwerk (Betonfertigteilbauer, Betonstein- und Terrazzohersteller) werden an der Bundesfachschule in Fachklassen zusammengefasst und im Blockunterricht beschult. In jedem Ausbildungsjahr werden in der Regel zwei Kurzzeitblöcke von etwa 4 - 7 Wochen Dauer besucht.
 
Am Blockunterricht können Auszubildende aus allen Bundesländern schulgeldfrei teilnehmen, auch wenn sie bereits eine andere Berufsschule besuchen.
 
Der Besuch des Blockunterrichts in Ulm befreit auf Antrag vom Besuch der örtlich zuständigen Schule. Auszubildende aus allen Bundesländern - bis auf Bayern, Nordrhein-Westfalen und ostdeutsche Bundes- länder - sind nach einer Rahmenvereinbarung der KMK im zweiten und dritten Ausbildungsjahr der Schule in Ulm zugewiesen.
 
Der Lehrgang für das dritte Ausbildungsjahr schließt mit der Abschlussprüfung der Berufsschule und mit der theoretischen Gesellen- bzw. Facharbeiterprüfung bei den zuständigen Kammern ab.
 
2.  Termine
 
Die genauen Termine für die Unterrichtsblöcke enthält der jährliche Zeitplan, der von der Schule bezogen werden kann Die Termine der überbetrieblichen Kurse der Handwerkskammer Ulm sind dort zu erfahren.
 
3.  Ausbildungsprogramm
 
     Der Unterricht wird entsprechend den amtlichen Rahmenstoffplänen des Landes durchgeführt. Die modernen    Werkstätten sowie die an der Bundesfachschule in mehreren Jahrzehnten gewonnenen Erfahrungen in der       Ausbildung für Betonsteinhandwerk und Industrie gewährleisten einen erfolgversprechenden Unterricht.
 
     3.1   Technischer Unterricht:
 
            Technologie, Techn. Zeichnen, Techn. Mathematik, Technologie-Praktikum.
 
     3.2   Fachpraktischer Unterricht in schuleigenen Werkstätten:
 
Der praktische Berufsschulunterricht belegt und vertieft die in der Fachtheorie vermittelten Fachkenntnisse (z.B. Gegenüberstellung Stahlbeton - Spannbeton; Vergleich verschiedener Bewehrungsmethoden; praktische Auswahlgesichtspunkte für verschiedene Formenwerkstoffe; Beeinflussungsmöglichkeiten der Betoneigenschaften u.ä.).
Hinweis: Die Zielrichtung des praktischen Unterrichts der überbetrieblichen Ausbildung (ÜBA), die im benachbarten Berufsbildungszentrum der Handwerkskammer Ulm für Auszubildende des gesamten Bundesgebiets (mit Ausnahme NRW) durchgeführt wird, ist auf praktische Fertigkeiten ausgerichtet. Die Inhalte dieser überbetrieblichen Unterweisung sind mit den Inhalten des praktischen Berufsschulunterrichts zwischen der Ferd.-von-Steinbeis-Schule und dem Berufsbildungszentrum der Handwerkskammer Ulm abgestimmt.
 
     3.3   Betriebswirtschaftlicher Unterricht:
 
            Wirtschaftskunde mit Betriebskunde und Schriftverkehr, Grundbegriffe der Buchführung und Kalkulation.
 
     3.4   Allgemeinbildender Unterricht:
 
            Gemeinschaftskunde, Religionsethischer Unterricht, Deutsch, Sportunterricht.
                                                                                                                                                                      b.w.
 
4.  Abschlussprüfung
 
Der Lehrgang für das 3. Ausbildungsjahr schließt mit der theoretischen Gesellenprüfung bei der Handwerkskammer Ulm bzw. mit der Facharbeiterprüfung bei der Industrie- und Handelskammer Ulm ab. Die bestandene Gesellen- oder Facharbeiterprüfung ist eine der Voraussetzungen für den Besuch der Meisterschule. Die praktischen Kammerprüfungen werden in der Regel während der überbetrieblichen Ausbildungskurse abgelegt.
 
5.  Unterkunft und Verpflegung
 
Die Teilnehmer am Blockunterricht erhalten auf Wunsch der Fachverbände Unterkunft und Verpflegung im Handwerkskammer-Internat, Königstr. 92/2, 89077 Ulm, Tel.: 0731/93710.
 
6.  Kosten
 
Der Besuch der Schule ist für Auszubildende aus allen Bundesländern schulgeldfrei. Die Vollpensionskosten betragen zur Zeit 23,90 €/Tag.
 
7.  Beihilfen Unterbringungskosten:
 
Für Schüler aus Baden-Württemberg trägt das Land auf Antrag z. Zt. 6 €/Tag der Internatskosten. Ferner ist es möglich, über das örtlich zuständige Arbeitsamt eine Ausbildungsbeihilfe für die Dauer des Blockunterrichts zu beantragen. Üblicherweise beteiligen sich die Ausbildungsbetriebe an den Kosten.
 
8.  Zulassungsbedingungen
 
Für die Auszubildenden, die nicht zum Pflichteinzugsbereich der Schule gehören und aus Ländern außerhalb Baden-Württembergs die Ulmer Schule besuchen, muss bei der für den Ausbildungsbetrieb zuständigen Berufsschule eine Überweisung an die Ferdinand-von-Steinbeis-Schule, Gewerbliche Berufs- und Fachschule, Egginger Weg 26, 89077 Ulm, beantragt werden.
 
9.  Lehrgangsort, Anmeldung, Auskünfte
 
Der Unterricht wird durchgeführt an der Ferdinand-von-Steinbeis-Schule, Egginger Weg 26, 89077 Ulm, Tel. 0731/161-3805 oder 161-3829 (Werkstätten, Egginger Weg 26, Zufahrt Königstraße).
 
Anmeldungen sind schriftlich an das Sekretariat der Schule zu richten. Die Schule erteilt gerne auch weitere Auskünfte. Rechtzeitige Anmeldung ist erforderlich.
 
 
Zum Blockunterricht wird ca. 2 - 3 Wochen vor Blockbeginn mit einem Schreiben, das alle erforderlichen Einzelheiten beinhaltet, eingeladen.
 
 
10.       Überbetriebliche Lehrgänge bei der Handwerkskammer Ulm
 
Die Auszubildenden sind angehalten, die Lehrgänge im Ausbildungszentrum der HWK Ulm zu besuchen. Diese Lehrgänge sind rein praktisch ausgerichtet und dienen als Ergänzung der betrieblichen Ausbildung. Nähere Auskünfte erteilt die HK Ulm, Keltergasse 3, Tel.: 0731/1425-0 bzw. direkt das Berufsbildungs- und Technologiezentrum 89077 Ulm, Köllestr. 55, Tel.: 0731/9371-0. Fax: 0731/9371-110.

Nachfolgend wird ein Überblick über die 2010/2011 geplanten Lehrgänge für Betonfertigteilbauer, Betonstein- und Terrazzohersteller (Arbeitsgebiet Betonfertigteilbau, Betonstein- und Betonwarenherstellung) gegeben.
 
Die genannten Termine können sich wegen der noch nicht endgültig festliegenden beweglichen Ferientage und
vor allem wegen laufender Änderungen der Teilnehmerzahlen ändern, insbesondere im 1. Ausbildungsjahr.
 
1.  Blockunterricht für Auszubildende
 
Blocktermine 2010/11:        1. Ausbildungsjahr
 
B1BW1T    10.01.11 – 04.03.11 und 02.05.11 – 20.05.11                                                    B1BW2T    10.01.11 – 04.03.11 und 02.05.11 – 20.05.11                                                                                                      
2. Ausbildungsjahr
 
B2BW1                      08.11.10 – 21.12.10 und 14.03.11 – 19.04.11
B2BW2                      08.11.10 – 21.12.10 und 14.03.11 – 19.04.11
                                                
3. Ausbildungsjahr

B3BW1                      13.09.10 – 29.10.10 und 23.05.11 – 11.06.11 und
                27.06.11 – 27.07.11
B3BW2                      13.09.10 – 29.10.10 und 23.05.11 – 11.06.11 und
                                  27.06.11 – 27.07.11
                                  incl. Schulabschluss- u. Kammerprüfungen
 
 
Herbstferien 2010
Di. 02.11.10-Fr. 05.11.10
Weihnachtsferien 10/11
Mi. 22.12.10 - Fr. 07.01.11
Winterferien 2011
Mo. 07.03.11 - Fr. 11.03.11
Osterferien 2011
Mi. 20.04.11 - Fr. 29.04.11
Pfingstferien 2011
Di. 14.06.11 - Fr. 24.06.11
Sommerferien 2011
Do. 28.07.11 - Fr. 09.09.11  
2.  Meisterschule für Betonfertigteilbauer, Betonstein- und Terrazzohersteller
 
     Termine 2010:                   1. Semester              Mo.  10.01.11 - Mi. 27.07.11
                                               2. Semester              Mo.  12.09.11 - Fr. 22.12.11
 
Die Zulassung zur Meisterprüfung setzt in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung voraus. Über die Zulassungsbedingungen sowie Neu- und Sonderregelungen (z.B. kein Berufsabschluss u.a.) informieren die Ulmer Kammern.

Handwerkskammer Ulm                    Keltergasse 3               89073 Ulm  Tel.: 0731/1425-0
Industrie- u. Handelskammer Ulm      Olgastr. 97-101             89073 Ulm  Tel.: 0731/173-0.
 
Für Unterkunft und Verpflegung sorgen die Teilnehmer selbst. Internatsunterbringung neben der Schule kann evtl. ermöglicht werden! Zweckmäßigerweise können die Privatquartiere der vorhergehenden Meisterschüler über-nommen werden.
Auskünfte über die finanziellen Beihilfen im Einzelfall erteilt das zuständige Heimat-Arbeitsamt.
 
Anmeldungen und Auskünfte nimmt das Sekretariat unserer Schule bis spät. 30.07. für das darauffolgende Jahr entgegen.

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