Dauerhaftigkeit von Betonbauwerken nach dem System der Expositionswiderstandsklassen

Der DAfStb formulierte 2021 in einem Grundsatzbeschluss das Ziel, dass bis spätestens 2045 die Klimaneutralität der Betonbauweise zu erreichen ist. Die kurz- und mittelfristigen Maßnahmen zur Umsetzung dieses Beschlusses werden in einer Roadmap des DAfStb zusammengefasst (s. https://www.dafstb.de/nachhaltigkeit.html). Der Entwurf dieser Richtlinie wird aktuell im DAfStb-Unterausschuss „Dauerhaftigkeit von Betonbauteilen“, basierend auf einem vom DAfStb-Unterausschuss im Jahr 2023 fertiggestellten und einstimmig verabschiedeten Konzept, erarbeitet. Der neue EC 2 enthält sogenannte Expositionswiderstandsklassen (ERC) hinsichtlich carbonatisierungs- und chloridinduzierter Bewehrungskorrosion. Dabei werden Betone durch eine Performance-Prüfung in eine ERC eingeordnet (vergleichbar einer Einordnung eines Betons durch eine Druckfestigkeitsprüfung in eine Druckfestigkeitsklasse). In Abhängigkeit der ERC, der Expositionsklasse, der Nutzungsdauer (50 Jahre und 100 Jahre) sowie der Nachbehandlung wird dann die Betondeckung festgelegt. Die ERC-Richtlinie des DAfStb greift das performancebasierte ERC-Konzept des EC2 in einem ersten Schritt für die überwiegend im Hochbau vorkommenden Expositionsklassen XC1 bis XC4 und XD1/XS1 auf (rd. 80 % des heutigen Betonmarktes) und erweitert dieses in Anlehnung an weitere europäische Normen bzw. deren aktuellen Entwürfe (z.B. prEN 206-100) und nationale Regelungen (die komplette neue DIN 1045-Normenreihe, BAW Merkblatt MDCC). Im Gegensatz zu den Regelungen des zukünftigen EC 2 werden in der ERC-Richtlinie die ERC-Widerstandsklassen auf eine überschaubare, praxisrelevante Anzahl reduziert. Die im Hochbau ebenfalls relevanten Expositionsklassen XF1 und XA1 werden durch deskriptive Elemente in den Kontext der ERC-Richtlinie miteingebunden. Die neue ERC-Richtlinie kann alternativ zu den deskriptiven Anforderungen der neuen Normengeneration DIN 1045 verwendet werden. Wenn der Planer sich für das ERC-Konzept entscheidet, gilt dieses im kompletten Planungs- und Bauprozess für die jeweilige Aufgabenstellung (Bauteil/e oder gesamtes Bauvorhaben).

x

Thematisch passende Artikel:

Ausgabe 06/2022

Das Regelwerk für eine CO2-neutrale Betonbauweise – Die Roadmap des DAfStb mit Praxisbeispiel

Im Jahr 2021 wurde auf verschiedenen Ebenen im DAfStb darüber beraten, wie die Herausforderungen, die sich aus dem deutschen Klimaschutzgesetz und dem Grünen Deal der Europäischen Kommission...

mehr
Ausgabe 03/2024 FBF/68. BETONTAGE 2024

Transformation gestalten: Potenziale der Betonbauweise

Wer den Klimawandel positiv beeinflussen will, muss beim Bau ansetzen. Mehr als 25 % des weltweiten CO2-Ausstoßes und 40 % des Energieverbrauchs entfallen auf die Bauwirtschaft. Die Betonindustrie...

mehr
Ausgabe 02/2018 Teil 2: Bemessung und Konstruktion

Die neue DAfStb-Richtlinie UHFB

Der Teil Bemessung und Konstruktion der DAfStb-Richtlinie UHFB folgt dem Aufbau von DIN EN 1992-1-1. Die Nachweisverfahren basieren auf den Bemessungsgrundlagen für Stahlbeton und Spannbeton und...

mehr
Ausgabe 02/2018 Teil 1: Betontechnik und Ausführung

Die neue DAfStb-Richtlinie UHFB

Ultrahochfester Beton (UHFB) ist die weltweit wichtigste Entwicklung auf dem Gebiet der Betontechnologie und Betonanwendung der letzten Jahrzehnte. Er ist wesentlich dauerhafter als normal- oder...

mehr
Ausgabe 02/2019 Ein Positionspapier

WU-Richtlinie 2017 des DAfStb

Inhalt des Vortrages ist das Positionspapier der Fachvereinigung Betonbauteile mit Gitterträgern (BmG) e.V., Qalitätsgemeinschaft Doppelwand Bayern, Syspro-Gruppe Betonbauteile e.V. zur Anwendung...

mehr