Nachträglicher Bewehrungsanschluss mit Zulassung

Das Thema „vergessene oder vertauschte Bewehrungsstäbe“ ist hinlänglich bekannt. Auf die typischen Bereiche der Anschlüsse von neuen Bauteilen an bestehende Gebäude – bei Sanierungen, vergessenen Stützen bis hin zu nachträglich anzuschließenden Treppenpodesten und -aufgängen – zielt die professionelle Lösung mit dem Injektionsmörtel Epcon C8 von Betomax.
Mit der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung Z-21.8-1866 und der europäischen technischen Zulassung ETA-07/0189 ist die Anwendung des nachträglich hergestellten Bewehrungsanschlusses mit dem Injektionsmörtel Epcon C8 eindeutig geregelt. Der Gültigkeitsbereich erstreckt sich über die Bewehrungsstäbe BSt 500 S der Durchmesser 8 mm bis 32 mm gemäß DIN 488-1:1984-09.
Eingesetzt werden darf der Bewehrungsanschluss in Normalbeton der Festigkeitsklassen von mindestens C12/15 bis höchstens C50/60. Voraussetzung ist, dass die Bohrlöcher durch Hammerbohren oder Diamantbohren hergestellt werden. Die anschließende Verankerung darf in trockenem oder nassem Beton, jedoch nicht in mit Wasser gefüllte Bohrlöcher, erfolgen. Neben den entscheidenden Sicherheitsvorteilen ist der reaktive Mörtel durch eine lange Verarbeitungszeit eingestellt. So bleibt gewährleistet, dass der Mörtel ohne Zeitdruck gleichmäßig verfüllend durch die zugehörige Auspresspistole ins Bohrloch eingebracht werden kann. Die Bemessung des nachträglichen Bewehrungsanschlusses wird nach Stahlbeton-Norm DIN 1045-1 vorgenommen. Bauaufsichtlich zugelassen sind die Herstellung von Übergreifungsstößen mit im Bauteil vorhandener Bewehrung und die Verankerung von Bewehrung an Auflagern von Platten und Balken, in überwiegend auf Druck beanspruchten Bauteilen sowie zur Deckung der Zugkraftlinie.   

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