Serienbauteile in Carbonbeton unter baurechtlichem
Aspekt
Seit Januar 2024 existiert die DAfStb-Richtlinie „Betonbauteile mit nichtmetallischer Bewehrung“ mit ihren Teilen 1 bis 5 als umfassende Grundlage von der Bemessung und Konstruktion bis zu Prüfverfahren zur Ermittlung von erforderlichen Kennwerten für nichtmetallische Bewehrung.
Seriell produzierte Systembauteile bieten gegenüber individuellen Bauteilen jedoch Vorteile, die in einer Richtlinie nur schwer berücksichtigt werden können – insbesondere, wenn es sich um Verbundwerkstoffe handelt, die noch nicht umfassend erforscht sind.
Aus diesem Grund sind für eine wirtschaftliche Dimensionierung von Systembauteilen ergänzend zur Richtlinie Versuche zu fahren, die gutachterlich begleitet werden müssen, um für das Systembauteil im Genehmigungsverfahren eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) mit vorhabenbezogener Bauartgenehmigung (vBG) zu erwirken. Um eine Wiederholung von Versuchen, Gutachten und somit Zeit und Kosten für das Systembauteil in weiteren Projekten zu vermeiden, kann eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) Abhilfe schaffen.
Im Rahmen dieses Beitrags werden genau diese Zusammenhänge zwischen Systembauteil und Genehmigungsverfahren zur wirtschaftlichen Ausnutzung des Verbundwerkstoffs Carbonbeton als baurechtliche Aspekte erörtert.
