Umsetzung der Bauproduktenverordnung –
Am 01. Juli 2013 ist die Bauproduktenverordnung (BauPVO) vollständig in Kraft getreten und hat die Bauproduktenrichtlinie ohne Übergangsfrist abgelöst. Für Bauprodukte, die nach der BauPVO im europäischen Wirtschaftsraum in den Verkehr gebracht werden, ist die Leistungserklärung (Declaration of Performance – DoP) zu erstellen, und die Produkte sind mit der CE-Kennzeichnung zu versehen. Zur Vorbereitung der SLG-Mitglieder auf die notwendigen Umstellungen hat der BV SLG im März 2013 den Leitfaden zur Umsetzung der BauPVO für Pflastersteine, Platten und Bordsteine aus Beton nach harmonisierten EN...