Steinhersteller, Garten- und Landschaftsbau-Unter­nehmer, Kunde
Hinweispflichten bei Werk- und Lieferverträgen

Das alte Thema: Es wird ein toller (teurer) anthrazitfarbener Betonstein aus den vom GaLa-Unternehmer mitgebrachten Prospekten ausgewählt, vom GaLa-Unternehmer beschafft und sachgerecht verlegt. Aber nach zwei Jahren erscheint der ehemals tief dunkle Betonstein hell und fast so wie ein üblich grauer (billiger) Betonstein. Der Bauherr ist unzufrieden und wünscht vom GaLa-Unternehmer Nachbesserung zum Erreichen der vereinbarten tiefen Anthrazitfärbung.

Der GaLa-Unternehmer sieht sich überhaupt nicht in der Pflicht, denn er habe die Betonsteine sachgerecht verlegt und die Veränderung der Farbe sei...

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