HERMANN MEUDT BETONSTEINWERK

Schmale Verkehrsinseln mit Standard-Bordsteinecken

Immer dann, wenn das Befahren von abgesperrten Bereichen – wie zum Beispiel Zufahrten zu Parkplätzen oder Parkhäusern systematisch geregelt werden soll, kommen spezielle Vorrichtungen zum Einsatz. Sehr beliebt – weil einfach und platzsparend – sind zum Beispiel Schrankensysteme, die erst nach einer Legitimation die Zufahrt freigeben. Da in der Regel Ein- und Ausfahrt unmittelbar nebeneinander liegen, befinden sich genau dazwischen oft Verkehrsinseln, die einer klaren Trennung der Fahrspuren dienen. Auf diesen Inseln finden auch die Vorrichtungen für die Zufahrtskontrollen Platz.

Kommen bei der...

Thematisch passende Artikel:

Ausgabe 04/2024 H. MEUDT BETONSTEINWERK

Bordstein-Klebetechnik für zwei Park- und Rastanlagen an der A3

Das zunehmend steigende Verkaufsaufkommen auf der A3 zwischen Nürnberg und Regensburg, insbesondere im LKW-Verkehr, verstärkt seit Jahren den Parkdruck auf den Rastplätzen. Vor allem in den...

mehr
Ausgabe 04/2015 Hermann Meudt Betonsteinwerk

10.000 m Klebebordsteine für sichere Verkehrsführung

An deutschen Autobahnen fehlen derzeit rund 40.000 Lkw-Stellplätze mit Übernachtungsmöglichkeiten. Um zu gewährleisten, dass Lkw-Fahrer die vorgeschriebenen Ruhezeiten einhalten können, forciert...

mehr
Ausgabe 09/2016 Hermann Meudt Betonsteinwerk

Gute Insellösung durch Klebetechnik

Die Stadt Bad Homburg vor der Höhe setzt seit einigen Jahren auf das System der Bordstein-Klebetechnik. Jüngstes Beispiel für eine zeitsparende und optisch ansprechende Herstellung von...

mehr
Ausgabe 05-2022/2022 H. MEUDT BETONSTEINWERK

Geklebte Inseln für reibungslosen Grenzverkehr

Der Straßenverkehr zwischen Deutschland und der Schweiz wird derzeit an 67 Grenzübergängen abgewickelt. Einer dieser Übergänge erfolgt vom deutschen Gottmadingen-Bietingen im Hegau zum...

mehr
Ausgabe 04/2023 H. MEUDT BETONSTEINWERK

Neu auf dem Markt: Fahrbahntrennstein aus Beton

Paragraf 1 der Straßenverkehrsordnung fordert, dass „alle Verkehrsteilnehmer sich so zu verhalten haben, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar,...

mehr