DWA-Arbeitsblatt 221 oder Industrierichtlinie Kleinkläranlagen

Quo vadis?

Im Oktober 2014 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) festgestellt, „dass die Bundesrepublik Deutschland gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 89/106/EWG verstoßen hat, weil sie mit der Aufstellung von Bauregellisten zusätzliche Anforderungen für den Marktzugang und die Verwendung von Bauprodukten geschaffen hat.“ Als Reaktion darauf wurde die Bauregelliste Teil B in weiten Teilen zurückgezogen. Damit entfiel die rechtliche Grundlage für die bauaufsichtlichen Zulassungen des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) für bereits durch europäisch harmonisierte Normen geregelte Produkte.

Anders als in vielen anderen Bereichen, die von dem Wegfall der Bauregelliste Teil B betroffen sind, wird in Deutschlands Wasserwirtschaft in der Abwasserverordnung, also in der wasserrechtlichen Gesetzgebung, Bezug auf bauaufsichtliche Zulassungen genommen. Die Änderung der Abwasserverordnung erfolgt nach Auskunft des BMUB erst im Jahr 2018.

Es gab zum Jahresende 2017 einen aktuellen Vorschlag zur Änderung der Abwasserverordnung, der mit den Bundesländern abgestimmt war und im Dezember mit der EU-Kommission abgestimmt wurde.

Der Vorschlag sieht eine zentrale Stelle vor, die die Zulassungsfähigkeit von Kleinkläranlagen mit CE-Kennzeichnung bewerten wird. Als Grundlage für diese Bewertung wurde von der DWA in Zusammenarbeit mit Mitgliedern des DIN-Arbeitsausschusses Kleinkläranlagen das Arbeitsblatt A 221 erarbeitet. Das A 221 befindet sich derzeit in der finalen Abstimmung. Aufgrund der großen Zahl an Einsprüchen wird erwartet, dass es zu langwierigen Schieds- und Schlichtungsverfahren kommen wird.

Die deutsche Vereinigung der Hersteller von Kleinkläranlagen hat in dieser Situation den Entwurf einer Industrierichtlinie erarbeitet, die sich auf die wesentlichen Regelungen zu Einbau, Betrieb und Wartung beschränkt. Diese Richtlinie kann alternativ zum DWA A 221 als Bewertungsdokument für die Zulassungsfähigkeit von Kleinkläranlagen dienen.

Der Vortrag fasst den aktuellen Stand bei der Neugestaltung des Genehmigungsverfahrens zusammen.

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