Privatrechtliche Lösung – Herstellererklärung und
Anforderungsdokumente
Die CE-Kennzeichnung gibt keinen Hinweis darauf, ob und wie ein Bauprodukt verwendet werden darf.
Nationale Zusatzanforderungen, die über die in den harmonisierten Produktnormen festgelegten Eigenschaften hinausgehen, dürfen spätestens seit dem EuGH-Urteil C-100/13 weder in den Anwendungsnormen noch in den allgemeinen Bauartgenehmigungen gefordert werden. Dennoch muss weiterhin die Verwendbarkeit der Produkte durch das Ineinandergreifen von Produkt-, Bemessungs- und Anwendungsnormen sichergestellt sein.
Auf Grundlage von Abschnitt D3 der Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen...
