Übertragung der Prüfergebnisse in die Praxis erfordert Zusatzangabe

Praktische Anwendung geprüfter Anlagen nach EN 12566 Teil 7

Warum bedürfen Kleinkläranlagenmodule für eine dritte Reinigungsstufe (EN 12566-7) einer erhöhten Aufmerksamkeit, wenn sie in der Praxis zum Einsatz kommen?

Anlagenmodule, die der dritten Reinigungsstufe dienen, sind üblicherweise keine universellen Behandlungssysteme, sondern fokussieren auf ein spezifisches Reinigungsziel, wie z. B. die Reduktion von Phosphor oder Stickstoff. Dies ist zu bedenken, wenn Testergebnisse aus Ersttypenprüfungen nach Teil 7 der Norm, wie Berichte oder Leistungserklärungen, interpretiert werden. Das ist nur möglich, wenn ihre Funktion und Betriebsweise klar verstanden und die Randbedingungen während der Prüfung berücksichtigt werden.

In Abhängigkeit von der Prozessart sind zwei zeitlich unterschiedliche Prüfabläufe für die Prüfung der Reinigungsleistung entsprechend der Norm möglich. Der Prüfablauf von sieben Wochen bei chemischem und elektrischem Verfahren oder 16 Wochen bei biologischem und physikalischem Verfahren ist eine vergleichsweise kurze Prüfzeitspanne, welche nicht immer Rückschlüsse auf die Leistungsfähigkeit bei längerfristigem Betrieb zulässt. Für die Prüfung gibt der Hersteller den Tageszufluss und die Tagesschmutzfracht für CSB, BSB, SS und die für die Anlage im Fokus stehenden Parameter vor. Zusätzlich ist die Zulaufdynamik relevant. Diese ist gewöhnlich entweder am Ablaufschema eines SBR-Systems oder einer schwerkraftdurchflossenen Anlage orientiert und gibt damit auch den späteren Einsatzbereich vor. Die Übertragbarkeit der Leistungsfähigkeit der Anlage auf andere Zulaufbedingungen ist im Allgemeinen nicht möglich. Um also die Anwendung von Kleinkläranlagenmodulen zur dritten Reinigungsstufe sinnvoll zu gestalten, ist es notwendig, zusätzlich zu den Ergebnissen und dem spezifisch im Fokus stehenden Reinigungsziel auch die Zulaufbedingungen während der Prüfung mit zu benennen.

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