Normgerechte Produktion – Reicht das im Streitfall?
Betonwarenhersteller stoßen häufig an die Grenzen der europäischen Normungen, weil diese zwar vieles klassifizieren, aber Wesentliches aus Kundensicht zur Produktqualität ungeklärt bleibt. Kommt es zum Streitfall mit dem Bauherrn, sind reproduzierbare Beurteilungskriterien gefragt.
Aus Sicht des Betonwarenherstellers scheint es relativ einfach: Man produziert die Betonprodukte nach den geltenden Produktnormen und führt die damit verbundene Werkseigene Produktionskontrolle (WPK) durch. Die meisten deutschen Betonwerke unterziehen sich zudem einer freiwilligen Fremdüberwachung. Aber alle...