GBF BW/FBF BW

Mitgliederversammlungen: Ü-Zeichen und Herstellerhaftung

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs C-100/13 aus dem Jahr 2014 und seine Folgen für die Betonfertigteil- und die Betonwaren-Industrie waren ein zentraler Tagesordnungspunkt der Mitgliederversammlungen des Güteschutz Beton- und Fertigteilwerke Baden-Württemberg e.V. und des Fachverbands Beton- und Fertigteilwerke Baden-Württemberg e.V. am 23. und 24. Juni dieses Jahres in Konstanz am Bodensee.

Die Geschäftsführer Dipl.-Ing. Steffen Patzschke (GBF BW) und Dr. Ulrich Lotz (FBF BW, GBF BW) informierten die Mitglieder über den Stand der Dinge: Zum Zeitpunkt der Mitgliederversammlungen war es so, dass durch das Urteil und die folgenden Änderungen der Bauregellisten A und B durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) das Ü-Zeichen auf harmonisierten, CE-gekennzeichneten Bauprodukten unzulässig war – betroffen waren die meisten Fertigteile sowie Rohre, Schächte oder Mauersteine; nicht betroffen waren Balkonplatten, da es für sie keine CE-Kennzeichnung gibt, und Pflastersteine, die zwar mit dem CE-Zeichen versehen sind, aber ohne Ü-Zeichen auskommen. Gleichzeitig mit der Abschaffung des Ü-Zeichens blieben aber die Anforderungen an die Sicherheit von Bauwerken weiter bestehen.

Um den am Bau beteiligten Betonfertigteilwerken in diesem Schwebezustand möglichst große Rechtssicherheit zu verschaffen, hatten sich die Branchenorganisationen Betonverband Straße, Landschaft, Garten (SLG), Fachverband Beton- und Fertigteilwerke Baden-Württemberg (FBF BW), Fachverband Beton- und Fertigteilwerke Sachsen/Thüringen (FBF SN/TH) und Verband Beton- und Fertigteilwerke Nord (VBF Nord) zusammengeschlossen und auf eine Vorgehensweise geeinigt: Den Betonfertigteilwerken schlugen sie die Kombination einer freiwilligen Herstellererklärung, eines Anforderungsdokuments und die Testierung durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle vor, um nachzuweisen, dass die angebotenen Betonfertigteilprodukte den Anforderungen an sichere Bauwerke entsprechen, unter Berücksichtigung der jeweiligen Planung.

Mittlerweile liegen der Fachzeitschrift BFT International Informationen vor, dass die EU das Verfahren gegen Deutschland in der Angelegenheit eingestellt hat. Die Redaktion wird in den kommenden Ausgaben darüber informieren, welche Auswirkungen diese neue Entwicklung auf die Kennzeichnungspraxis und die Verwendung von Bauprodukten hat.

Ausbau- und ­Wiedereinbaukosten

Die Verbände verständigten sich zusätzlich auf die Forderung an die EU, das europäische Mandat zur Harmonisierung konstruktiver, bemessener Betonfertigteile zurückzuziehen, da die CE-Kennzeichnung keine ausreichende Aussage über die Verwendbarkeit der Bauteile im jeweiligen Fall macht.

Bei der Mitgliederversammlung des FBF BW ging es außerdem um die Reform des Bauvertragsrechts und die damit einhergehenden Regelungen zur Lieferung von Bauprodukten und zur Erstattung von Ausbau- und Wiedereinbaukosten bei einem mangelhaften Bauwerk. Der Verband empfiehlt den Herstellern von Betonfertigteilen und -waren, sich bei Übergabe ihrer Produkte an den Bauherren, von diesem schriftlich dokumentieren zu lassen, dass die Produkte frei von Mängeln in Empfang genommen wurden. Damit ist der Hersteller entsprechend der „Unverzüglichen Prüf- und Rügepflicht des Kaufmanns nach § 377 HGB“ aus der Haftung. Erst nach der Feststellung eines verdeckten Mangels zu einem späteren Zeitpunkt ändert sich die Rechtssituation und der Bauunternehmer kann den Lieferanten haftbar machen, sofern er nachweisen kann, dass das zunächst als mangelfrei abgenommene Bauprodukt die Entstehung des verdeckten Mangels mitverursacht hat.

Zu erwähnen ist außerdem die Nachwahl zum Vorstand des FBF BW. Rolf Harsch, geschäftsführender Gesellschafter der Harsch Bau GmbH & Co. KG, Bretten, des Betonwerks Gondelsheim und der Lischma GmbH + Co. KG, Laup-heim, gehört jetzt dazu. Nach seinen Angaben beschäftigt die gesamte Harsch-Unternehmensgruppe derzeit 500 Mitarbeiter, die jährlich einen Umsatz in Höhe von 100 Mio. Euro erwirtschaften; auf den Bereich Betonfertigteile entfallen rund 25 Mio. Euro.

Finanziell stehen sowohl der Güteschutz als auch der Fachverband auf soliden Beinen. Die Mitgliederversammlungen von GBF BW und FBF BW verabschiedeten denn auch einstimmig jeweils den Haushaltsabschluss 2016 und den Haushaltsplan 2017. Vorstand und Geschäftsführung wurden jeweils einstimmig entlastet.

Wegen der soliden wirtschaftlichen Situation wurden die Beitragsordnungen von GBF und FBF jeweils nicht angepasst.

Rahmenprogramm

Abgerundet wurden die Mitgliederversammlungen von Güteschutz und Fachverband durch das wieder einmal gut organisierte Rahmenprogramm, das reichlich Raum ließ für Kontaktpflege und lockeren Austausch: Mit dem Ausflugsdampfer ging es am ersten Abend durch die Konstanzer Bucht und anschließend wartete in der Villa Barleben am Seeufer ein gemütliches Dinner auf die Teilnehmer. Am Folgetag stand die Besichtigung von Schloss Arenenberg am schweizerischen Seeufer auf dem Programm.

Text: Christian Jahn, M. A.

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