Hintergründe und Neuregelungen für den Mauerwerksbau
Das Urteil C-100/13 des Europäischen Gerichtshofes vom 16. Oktober 2014 machte es erforderlich, das deutsche Bauordnungsrecht komplett umzugestalten, um konform mit der EU-Bauproduktenverordnung (EU-BauPVO) zu sein. Die Musterbauordnung wurde überarbeitet und das tradierte System aus Bauregellisten, Listen Technischer Baubestimmungen, allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen (abZ) et cetera durch eine Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) und Bauartgenehmigungen (aBG) ersetzt beziehungsweise ergänzt. Die Differenzierungen zwischen der Inverkehrbringung und der...
