Preisgestaltung im harten Wettbewerb

Gestaltungsspielräume rechtssicher nutzen –

Verstöße gegen das Kartellrecht können schwerwiegende Folgen haben. Im Vordergrund steht das Bußgeld für Unternehmen. Es kann bis zu 10 % des Vorjahresumsatzes der gesamten Unternehmensgruppe betragen. Zudem kann das Bundeskartellamt auch gegen die persönlich beteiligten Mitarbeiter ein Bußgeld verhängen. Vielfach liegt das Risiko eines Kartellrechtsverstoßes noch höher, denn neben den Bußgeldern, die vom Bundeskartellamt auferlegt werden, drohen dem Unternehmen auch Schadensersatzforderungen von Geschädigten, die zivilrechtliche Unwirksamkeit von kartellrechtswidrig geschlossenen Verträgen,...

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Ausgabe 05/2018 ECEMENT

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