Corona und Arbeitsrecht –
Was Sie in der Pandemie wissen müssen

Die Corona-Pandemie unterzieht alle gesellschaftlichen Bereiche einem Stresstest, auch das Rechtssystem, auch den Bereich des Arbeitsrechts. Die neue Situation der Pandemie muss mit den bekannten Rechtsinstituten bewältigt werden. Gleichzeitig verändern sich nahezu im Wochenrhythmus rechtliche Voraussetzungen des öffentlichen Lebens, aber auch des Arbeitslebens, z.B. die Bedingungen für Dienstreisen. Die Betriebe der Steine- und Erdenindustrie in Deutschland haben dabei im Jahr 2020 trotz der Pandemie ohne Unterbrechung unter den erschwerten Bedingungen durchgearbeitet. Die arbeitsrechtlichen Fragen müssen deshalb unter hohem Zeitdruck gelöst werden und werden zudem im Betrieb oft hoch emotional diskutiert.

Die Konfliktfelder und Rechtsinstitute sind dem betrieblichen Praktiker
dabei nicht neu. Es geht um das Lohnrisiko bei Arbeitsverhinderung,
die Grenzen des Direktionsrechts, das Urlaubsrecht oder den Beschäftigtendatenschutz u.a.m. In nahezu allen Bereichen haben sich aber neue Fallkonstellationen ergeben, für die Rechtsprechung und Kommentar-literatur spärlich oder gar nicht vorhanden sind. Auch nach einem starken halben Jahr sind noch immer viele Fragen offen, etwa das Verhältnis des Entschädigungsanspruchs nach § 56 IfSG im Fall der Quarantäne zu vertraglichen Ansprüchen auf Entgeltfortzahlung nach § 616 BGB oder der Beweiswert telefonischer Arbeitsunfähigkeits-bescheinigungen. Die Lücken wird die Rechtsprechung schließen und das Rechtssystem wird alle Konflikte früher oder später lösen. Arbeiten müssen die Betriebe aber bereits jetzt.

Und so haben sich in dieser Situation auch im Arbeitsrecht, gleichwertig neben handwerklicher Genauigkeit, als wichtige Tugenden erwiesen: Besonnenheit und Augenmaß, der Mut zur Lösung und eine offene und intensive Kommunikation mit den Beschäftigten.

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