Buchung auf der Haben-Seite

Im satt-grünen Einband liegen sie jetzt vor: die neuen Umwelt-Produktdeklarationen für Beton. Im Namen der Forschungsvereinigung der deutschen Beton- und Fertigteilindustrie und im Auftrag des Informationszentrums Beton erarbeiteten die Fachvereinigung Deutscher Betonfertigteilbau und der Bundesverband der Deutschen Transportbetonindustrie die Dokumente. Das Institut für Bauen und Umwelt (IBU) prüfte sie und befand sie als frei von einseitigen Industrieinteressen, also als echte, neutrale Deklarationen.

Umwelt-Produktdeklarationen sind Grundlage für die Bewertung der Nachhaltigkeit von Gebäuden. Mit ihnen weist der Bauherr unter anderem nach, dass der CO2-Ausstoß bei der Produktion der Baumaterialien und beim Bau des gesamten Gebäudes möglichst gering war. Für den Neubau von Bundesbauten, Verwaltungs- und Bürogebäuden ist der Nachweis der Nachhaltigkeit verpflichtend. Dass er auch für andere Gebäude Pflicht werden könnte, bezweifeln Branchenfachleute. Und dennoch: Der freiwillige Nachweis kann sinnvoll sein, etwa als Marketing-Instrument für den Bauherrn.

Bewusst legten die Autoren die neuen Umwelt-Produktdeklarationen für Beton breit an: Abgedeckt sind die Druckfes-tigkeitsklassen von C20/25 bis C50/60, also die häufigsten Anwendungen im Betonbau. Eine Unterscheidung zwischen Ortbeton und Fertigteilen gibt es zudem nicht – zum einen spielt sie für die Bilanz des fertiggestellten Gebäudes keine Rolle; zum anderen wollten die Initiatoren den Planern von Gebäuden Argumente für den Einsatz von Beton in seiner ganzen Bandbreite an die Hand geben und keinen Wettbewerb zwischen verschiedenen Branchensegmenten anfachen. Mit den neuen Umwelt-Produktdeklarationen verbucht der Baustoff Beton einen wertvollen Zugang auf der Haben-Seite seiner (Umwelt-) Bilanz.

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