Auf dem Prüfstand

Das deutsche Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) steht auf dem Prüfstand. Nach Einschätzung der Europäischen Kommission begünstigt es Unternehmen der heimischen Industrie und verzerrt dadurch den Wettbewerb mit Konkurrenten aus andern Ländern der Europäischen Union.

Das EEG wurde im Jahr 2000 verabschiedet und fördert die Produktion und den Einsatz von Strom aus regenerativen Quellen, wie Wind-, Wasser- oder Solarenergie. Es garantiert Erzeugern die Einspeisung des Stroms in das Netz und eine Vergütung. Eine Umlage, die die Verbraucher über den Strompreis bezahlen, finanziert diese Vergütung. Allerdings wurden bisher nicht alle Verbraucher zur Kasse gebeten – das EEG befreite Industrieunternehmen mit einer energieintensiven Produktion weitgehend von der Umlage. In den Augen der EU-Kommissare haben diese Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil gegenüber europäischen Mitbewerbern. Am 18. Dezember leiteten sie ein Prüfverfahren ein. Doch auch ohne die Intervention aus Brüssel ist das EEG längst ein Politikum. Verständlich, dass ein Unternehmer dem anderen die Befreiung nicht wirklich gönnt und dennoch selbst gern in den Genuss des Privilegs kommen möchte.

Wie sehr Unternehmen der deutschen Betonfertigteil-Industrie längst zu den aktiven Förderern der Energiewende gehören – ungeachtet der Umlage-Unstimmigkeiten –, das zeigt das Programm der 58. BetonTage. In den Vorträgen geht es unter anderem um Windkraftanlagen, Gärsilos und Solarkraftwerke. Tageskarten gab es übrigens bei der BFT-Leserbefragung im November und Dezember 2013 zu gewinnen. Eine Karte erhalten Klaus Funke (Landkampfen), Annegret Haas (Chemnitz) und Günter Janisch (München). Herzlichen Glückwunsch! Ergebnisse der Befragung werden wir Ihnen in Kürze vorstellen.

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