Kühler Kopf hilft

Verunsicherung bei den Betroffenen – das ist das Ergebnis, wenn ein vertrautes System durch ein neues abgelöst wird. Nicht anders verhält es sich mit der Ablösung der Bauproduktenrichtlinie (BPR) durch die Bauproduktverordnung (BauPVO) in der Europäischen Union. Die BauPVO formuliert die Anforderungen an Produkte zum Teil neu. Außerdem definiert sie den Prozess der Marktzulassung zum Teil neu – die zuständigen notifizierten Stellen müssen sich erneut akkreditieren, um Bescheinigungen für die Marktzulassung ausstellen zu dürfen.
Eine Vielzahl von Workshops und Expertenartikeln versucht jetzt über die Neuerungen aufzuklären. Leider ist nicht auszuschließen, dass dabei im Einzelfall auch Eigeninteressen im Spiel sind. Zum Beispiel dann, wenn notifizierte Stellen die eigene Kompetenz betonen und die der Wettbewerber anzweifeln – nach dem Motto: Die anderen werden den Anforderungen einer Akkreditierung nicht entsprechen können. Lieber Unternehmer, wechseln Sie vorsichtshalber schon einmal als neuer Kunde zu uns!
Hier hilft ein kühler Kopf. Für Unternehmer der Fertigteilbranche macht es Sinn, mit der notifizierten Stelle über die anstehenden Veränderungen zu sprechen, die die eigene Firma über Jahre hinweg kompetent betreut hat. Warum sollte sie das in Zukunft nicht mehr schaffen? Viele Stellen wollen eine Akkreditierung beantragen. Einige haben sie bereits. Die „NANDO-Datenbank“ der EU-Kommission (http://ec.europa.eu/enterprise/newapproach/nando/ ) wird weiter darüber informieren, welche Stellen für welche Tätigkeiten notifiziert sind.

Ihr Christian Jahn

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