Liefergemeinschaften bei Betonbauteilen Kollegiale Hilfe oder kartellrechtliche Falle?

Liefergemeinschaften stellen in der Beton- und Fertigteilbranche ein wichtiges Instrument bei der Beteiligung an Ausschreibungen und im Zusammenhang mit der Wahrnehmung größerer Aufträge dar. Das Bundeskartellamt hat jedoch seit 2015 die kartellrechtlichen Anforderungen an die Bildung einer Liefergemeinschaft beständig verschärft.

Den rechtlichen Rahmen für die Bildung von Liefergemeinschaften bildet das Kartellverbot. Dieses verbietet wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen. Das Kartellverbot ist bei der Bildung einer Liefer-
gemeinschaft daher in jedem Fall berührt, weil die beteiligten...