VDI/BV-BS-Richtlinie 6205: Wie kommt ein CE-Zeichen auf einen Transportanker?

Das CE-Zeichen steht für „Conformité Européenne“ und bedeutet, dass ein mit diesem europäischen Symbol gekennzeichnetes Produkt frei im europäischen Warenmarkt gehandelt werden darf.

Das CE-Zeichen ist ein Sym­bol für eine Hersteller­konfor­mi­täts­erklärung. Das heißt, ein Hersteller oder In-den-Markt-Bringer versichert, konform mit einer Vorschrift die Produkte erzeugt zu haben und in den Markt zu tragen.

Für Transportankersysteme ist dies die verbindlich anzuwendende Richtlinie 2006/42EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006, kurz und umgangssprachlich auch Mas­chinenrichtlinie genannt. Am 29. Dezember 2009 war die Übergangsfrist abgelaufen. Ab diesem Zeitpunkt wurde die Maschinenrichtlinie in Deutschland durch die 9. Fassung des Geräte- und...

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